CANNOVUM CANNABIS AG

Jahresabschluss

zum 31. Dezember 2023

Stresemannstraße 23 10963 Berlin

e-Mail: info@cannovum.com Internet: www.cannovum.com

Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva (in Euro)

31.12.2023

31.12.2022

A. Anlagevermögen

15.250

2

B. Umlaufvermögen

390.144

2.662.161

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.691

9.800

Summe Aktiva

408.085

2.671.963

Passiva (in Euro)

31.12.2023

31.12.2022

A. Eigenkapital

136.227

2.391.252

Gezeichnetes Kapital

1.422.240

2.536.200

Bilanzergebnis

-1.286.013

-144.948

B. Rückstellungen

11.978

10.000

C. Verbindlichkeiten

259.880

270.711

Summe Passiva

408.085

2.671.963

Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum keine eigenen Aktien erworben oder veräu- ßert, sie hält auch keine eigenen Aktien. Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht. Gewährungen im Sinne von § 285 Nr. 9 lit. c HGB beste- hen nicht.

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023

Geschäftsjahr

Geschäftsjahr

Gewinn- und Verlustrechnung (in Euro)

2023

2022

1.

Umsatzerlöse

3.988

0

2.

Materialaufwand

0

-10.000

3.

Personalaufwand

-66.611

0

4.

Abschreibungen

-2.969.386

-9.811.540

5.

Sonstige Aufwendungen

- 138.016

- 100.940

6.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

-3.170.025

-9.922.480

7.

Jahresergebnis

-3.170.025

-9.922.480

8.

Verlustvortrag

-144.948

-185.428

9.

Entnahme aus Kapitalrücklage

0

9.962.960

10. Ertrag aus Kapitalherabsetzung

2.028.960

0

11. Bilanzverlust

-1.286.013

-144.948

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 119297 eingetragen. Die Firma lautet Cannovum Cannabis AG. Satzungsmäßiger Sitz der Gesellschaft ist in Frankfurt am Main, die Geschäftsanschrift lautet Stresemannstraße 23, 10963 Berlin.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes, des Handelsgesetzbuches und der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a HGB, von den entsprechenden Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht. Der Abschluss der Gesellschaft ist nicht prüfungspflichtig, wird aber freiwillig geprüft.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die handelsrechtliche Bilanzierung und Bewertung wurden unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen worden.

Forderungen und liquide Mittel werden mit dem Nominalwert gegebenenfalls um Wert- berichtigungen vermindert bilanziert.

Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und sonstige Risiken in der Höhe gebildet, wie sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.

Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Das Anlagevermögen betrifft Beteiligungen.

Das Umlaufvermögen betrifft Genussrechte und Forderungen gegenüber Beteiligungs- gesellschaften sowie Bankguthaben mit täglicher Verfügbarkeit.

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18.8.2023 im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung durch Zusammenle- gung von Aktien im Verhältnis 5:1 von Euro 2.536.200 um Euro 2.028.960 auf Euro 507.240 herabgesetzt. Durch die Ausgabe von Bezugsaktien aufgrund der Wandlung von Wandelschuldverschreibungen im Umfang von nominal Euro 915.000 wurde das Grundkapital im November 2023 auf Euro 1.422.240, eingeteilt in 1.422.240 Aktien er- höht.

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von Euro 154.880,05 eine Restlaufzeit von unter einem Jahr sowie in Höhe von Euro 105.000,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Ergänzende Angaben

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr keine eigenen Aktien erworben oder veräußert, sie hält auch keine eigenen Aktien. Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht. Gewährungen im Sinne von § 285 Nr. 9 lit. c HGB bestehen nicht.

Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr aus Pia Marten (bis 19. Juni 2023) und Klaus Madzia.

Der Aufsichtsrat war im Geschäftsjahr wie folgt besetzt:

  • Udo Schmickler (Vorsitzender) (bis 1.7.2023)
  • Dr. Philipp Sewerin (stv. Vorsitzender) (bis 1.7.2023)
  • Niklas Kornder (bis 1.7.2023)
  • Fritz Hendrick Melle (Vorsitzender) (ab 18.8.2023)
  • Stefan Röhrl (stv. Vorsitzender) (ab 18.8.2023)
  • Damian Adomeit

Die von der Hauptversammlung am 18.8.2023 festgelegte jährliche Aufsichtsratsvergü- tung beläuft sich ab dem Geschäftsjahr 2023 auf jährlich insgesamt EUR 5.000,-.

Frankfurt am Main, 22. Mai 2024

Der Vorstand

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers an Cannovum Cannabis AG

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Cannovum Cannabis AG - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deut- schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und ver- mittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jah- resabschlusses geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Ab- schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsver- merks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufs-rechtlichen Vor- schriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü- fungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus- ses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant- wortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - be- absichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver- antwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des

Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan- zieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahres- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets auf- deckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet wer-den könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlus- ses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kri- tische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prü- fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach- weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsur- teile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Dar- stellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem sowie relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemes- sen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzli- chen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden An- gaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzli- chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Un- ternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenhei- ten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizie- ren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum un- seres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse o- der Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unterneh- menstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahres- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde- liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss un- ter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Inanspruchnahme der Erleichterung für Kleinstkapital-gesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den ge- planten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststel- lungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung festgestellt haben.

München, den 23. Juni 2024

M&B Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(Merthan)

Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Gemäß § 90 AktG wurde der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 regelmäßig durch Berichte des Vorstands umfassend über die Unternehmensentwicklung informiert.

Indem der Aufsichtsrat in regelmäßigen Sitzungen die Geschäftsführung kontrolliert und geprüft hat, hat er die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Pflichten wahr- genommen. Sämtliche wesentlichen Ereignisse und Geschäftsvorfälle wie auch ein- zelne Fragen zur Geschäftspolitik wurden mit dem Vorstand ausführlich besprochen.

Weiter hat der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Zuständigkeiten an den zu treffenden Entscheidungen über Geschäfte oder Maßnahmen, die nach Gesetz seiner Zustim- mung bedürfen, mitgewirkt. Auch von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung konnte er sich überzeugen.

Der Vorstand hat den Mitgliedern des Aufsichtsrats den Jahresabschluss zum 31.12.20223 vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss eingehend geprüft und mit dem Vorstand der Gesellschaft erörtert.

Der Jahresabschluss wurde unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäfts- jahr zum 31. Dezember 2023 von der M&B Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft, München, geprüft. Der Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten Be- stätigungsvermerk erteilt.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss. Der Aufsichtsrat hat den Jahresab- schluss 2023 gebilligt, der somit gemäß § 172 AktG festgestellt ist.

Im Geschäftsjahr ist die Gründerin Pia Marten aus dem Vorstand ausgeschieden, der Aufsichtsrat dankt ihr im Namen der Gesellschaft für Ihre Tätigkeit seit Gründung der Gesellschaft. Ebenfalls im Geschäftsjahr sind die Aufsichtsratsmitglieder Udo Schmickler, Dr. Philipp Sewerin und Niklas Kornder aus dem Aufsichtsrat ausgeschie- den. Der Aufsichtsrat dankt Ihnen für ihre Tätigkeit.

Von der Hauptversammlung neu gewählt wurden die Aufsichtsratsmitglieder Fritz Hen- drick Melle, der vom Aufsichtsrat zum Vorsitzenden gewählt wurde, sowie Stefan Röhrl, der vom Aufsichtsrat zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurde.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für den großen Einsatz im vergangenen Ge- schäftsjahr und für die gute Zusammenarbeit.

Frankfurt/Main, 26. Juni 2024

Der Aufsichtsratsvorsitzende

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Cannovum Cannabis AG published this content on 26 June 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 June 2024 14:53:54 UTC.