Am 1. September 2022 gab Boostheat SA (ENXTPA:ALBOO) die Eröffnung eines Vorverkaufspakets bekannt. Dieses Verfahren wurde eingerichtet, um einen geeigneten rechtlichen Rahmen für eine vorbereitete (vollständige oder teilweise) Veräußerung der Vermögenswerte und Aktivitäten des Unternehmens zu schaffen. Eine Frist für die Abgabe von Übernahmeangeboten wurde für den 28. September 2022 um 12:00 Uhr festgelegt.

Das Unternehmen gibt an, dass es mehrere Interessensbekundungen erhalten hat, die diesen Ansatz bekräftigen. Um den potenziellen Käufern genügend Zeit zu geben, ihr Interesse zu bekunden, und auch um neue Interessensbekundungen entgegennehmen zu können, hat Eric Lambert, Geschäftsführer von BOOSTHEAT, beim Handelsgericht von Lyon die Eröffnung eines freiwilligen Schutzschirmverfahrens für das Unternehmen beantragt. Dieses Verfahren wurde am 4. Oktober 2022 vom Handelsgericht Lyon genehmigt und markiert den Beginn des sechsmonatigen Beobachtungszeitraums, in dem BOOSTHEAT in den Genuss des Einfrierens seiner Schulden kommt und somit seinen Cashflow bewahren kann.

Das Schutzschirmverfahren richtet sich an Unternehmen, die sich nicht im Zahlungsaufschub befinden, und ist eine Möglichkeit, die Sanierung des Unternehmens zu erleichtern, damit es seine wirtschaftliche Tätigkeit und seine Arbeitsplätze aufrechterhalten und die Rückzahlung seiner Schulden gewährleisten kann. Das Unternehmen erinnert daran, dass es alle nicht lebensnotwendigen Aktivitäten eingestellt hat, um seine Ressourcen zu schonen. Eine neue Frist für die Abgabe von Übernahmeangeboten wurde für den 25. Oktober 2022 um 12:00 Uhr festgelegt.

In diesem Zusammenhang kündigt BOOSTHEAT die weitere Aussetzung der Börsennotierung seiner Aktien an. BOOSTHEAT wird den Markt weiterhin über alle Entwicklungen in dieser Situation informieren.