Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

BHS tabletop AG: Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out auf EUR 9,83 festgelegt.

Selb, 03. August 2020. Die BHS Verwaltungs AG, München hat heute ihr Übertragungsverlangen gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG vom 01.04.2020 gegenüber der BHS tabletop AG bestätigt und dahingehend konkretisiert, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BHS tabletop AG gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG auf EUR 9,83 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der BHS tabletop AG festgelegt hat.

Über den Squeeze-Out soll auf der ordentlichen Hauptversammlung der BHS tabletop AG, die am 22.09.2020 stattfinden wird, Beschluss gefasst werden.

BHS tabletop AG veröffentlichte diesen Inhalt am 03 August 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 03 August 2020 11:05:09 UTC.

Originaldokumenthttps://www.bhs-tabletop.de/bhs-tabletop.de/Investor%20Relation/Ad%20hoc%20Meldungen/2020-08-03%20Ad%20hoc%20Barabfindung.pdf

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