New York (Reuters) - Der ehemalige US-Präsident Donald Trump ist im Zusammenhang mit einer angeblichen Schweigegeldzahlung an einen Pornostar während des Wahlkampfs 2016 angeklagt worden.

Die Trump-Anwältin Susan Necheles bestätigte am Donnerstagabend entsprechende Medienberichte. Es ist das erste Mal in der über 200-jährigen Geschichte der USA, dass ein Ex-Präsident strafrechtlich belangt wird. Die genauen Vorwürfe waren zunächst nicht bekannt. Trump erklärte in einer ersten Reaktion, er sei unschuldig. Es handle sich um "politische Verfolgung und Wahlbeeinflussung". Belege dafür legte er zunächst nicht vor. Der Republikaner will bei der Präsidentenwahl im kommenden Jahr antreten.

Der Anklage wurde von einer "grand jury" erhoben, eine spezielle Form einer Jury in den USA, bei der Geschworene über die Anklage-Erhebung entscheiden. In diesem Fall trat sie im Januar auf Betreiben des Bezirksstaatsanwaltes Alvin Bragg zusammen, der den Demokraten angehört. Der "New York Times" zufolge dürfte die zunächst versiegelte Anklage in den kommenden Tagen veröffentlicht werden. Trump müsste dann nach New York reisen, um sich etwa die Fingerabdrücke abnehmen zu lassen und andere Formalitäten zu erfüllen. Seine Anwälte kündigten an, vor Gericht mit aller Macht gegen die Anklage vorzugehen.

CRUZ: HASS DER DEMOKRATEN KENNT KEINE GRENZEN

Die ersten politischen Reaktionen folgten der Parteizugehörigkeit. Ranghohe Republikaner wie der Senator Ted Cruz stellten sich hinter Trump. "Der Hass der demokratischen Partei auf Donald Trump kennt keine Grenzen", schrieb er auf Twitter. Auch er sprach von politischer Verfolgung und nannte die Vorwürfe im Kern "kompletten Müll". Dagegen erklärte der demokratische Abgeordnete Adam Schiff: "Ein Rechtsstaat muss die Reichen und Mächtigen zur Rechenschaft ziehen, auch wenn sie hohe Ämter bekleiden. Besonders, wenn sie das tun." Alles andere wäre undemokratisch. Das Präsidialamt lehnte eine Stellungnahme ab.

Früheren Angaben zufolge soll das Geld kurz vor der Präsidentschaftswahl 2016 an die Pornodarstellerin Stormy Daniels geflossen sein, die mit bürgerlichem Namen Stephanie Clifford heißt. Sie soll eine Affäre mit Trump gehabt haben. Der 76-Jährige bestreitet dies. Trumps ehemaliger Anwalt Michael Cohen hat erklärt, er sei von ihm angewiesen worden, Schweigegeld-Zahlungen an Daniels sowie eine zweite Frau zu leisten, einem ehemaligen Playboy-Model. Cohen bekannte sich 2018 in diesem Zusammenhang der Verletzung von Gesetzen zur Wahlkampffinanzierung schuldig und wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Trump erklärte zunächst, von der Zahlung an Daniels nichts gewusst zu haben. Später räumte er ein, Cohen dafür entschädigt zu haben. Dieser sagte am 13. März vor der Grand Jury in New York aus.

TRUMP IN UMFRAGEN VOR ANDEREN REPUBLIKANERN

Trump selbst erklärte am 18. März im Internet, dass er mit seiner Festnahme rechne. Als konkreten Tag nannte er damals den 21. März. Seine Anhänger rief er zu Protesten auf - sie sollten "unsere Nation zurückerobern". Bei den Behörden in New York schürte dies Befürchtungen, dass es zu Ausschreitungen kommen könnte. Am 6. Januar 2021 hatten Trump-Anhänger das Kapitol in Washington gestürmt, weil sie die offizielle Bestätigung des Wahlsiegs von Joe Biden durch das Parlament verhindern wollten. Trump hatte die Präsidentschaftswahl im November 2020 gegen den Demokraten verloren, jedoch nie eine Niederlage eingeräumt.

Auch bei der anstehenden Präsidentenwahl im November 2024 will Trump antreten. Einer Reuters/Ipsos-Umfrage zufolge liegt er unter Republikanern mit 44 Prozent vor anderen möglichen Kandidaten an erster Stelle. Auf dem zweiten Platz mit 30 Prozent folgt der Gouverneur von Florida, Ron DeSantis, der seinen Hut jedoch bislang nicht in den Ring geworfen hat. Die Anklage-Erhebung vom Donnerstag könnte laut einer weiteren Reuters/Ipsos-Befragung von vor einigen Tagen Trump durchaus schaden: Etwa 44 Prozent der befragten Republikaner erklärten, dass er seine Bewerbung in einem solchen Fall fallenlassen sollte.

(Geschrieben von Scot W. Stevenson, redigiert von Alexandra Falk.; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

- von Karen Freifeld und Luc Cohen