Ab dem 14. Februar müssen berechtigte Personen im Alter von 18 Jahren und älter spätestens 270 Tage nach der letzten Dosis der Erstimpfung eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, um als vollständig geimpft zu gelten, so das Ministerium.

In dem Stadtstaat mit 5,5 Millionen Einwohnern dürfen nur diejenigen, die als vollständig geimpft gelten, Einkaufszentren betreten oder in Restaurants oder an Verkaufsständen essen.