BERLIN (dpa-AFX) - Erleichterungen versprechen sie alle, wenn auch nicht immer für die Gleichen. An diesem Dienstag ringen die Sondierer um die Steuerpolitik. Die Union will die Bürger generell entlasten, die SPD die Klein- und Mittel-Verdiener. Spitzenverdiener will sie möglicherweise belasten.

Der Blick zurück zeigt: Die Steuerquote - also die Steuereinnahmen des Staates im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung - hat sich seit der Wiedervereinigung nicht wesentlich verändert (von 22,2 Prozent 1990 auf etwa 22,7 Prozent 2017). Wichtige Entwicklungen seit 1990 im Überblick:

SOLIDARITÄTSZUSCHLAG: Der "Soli" wurde erstmals 1991/92 erhoben, um den wirtschaftlichen Aufbau in den damals neuen Bundesländern mitzufinanzieren. Seit 1995 wird er in seiner heutigen Form auf Einkommen-, Lohn-, Kapitalertrag-, Abgeltung- (seit 2009) und Körperschaftsteuer erhoben. Aktuell wird der "Soli" mit 5,5 Prozent veranschlagt und soll dem Fiskus 2018 nach Prognosen des Finanzministeriums gut 18 Milliarden Euro bringen.

MEHRWERTSTEUER: Hier ging es im Lauf der Jahre nach oben. Zwischen 1992 und heute ist der Regelsteuersatz von 14 auf mittlerweile 19 Prozent geklettert. Der ermäßigte Satz, der für immer mehr Produkte und Dienstleistungen greift, liegt seit 1983 bei 7 Prozent.

SPITZENSTEUERSATZ: Unter der rot-grünen Bundesregierung von Gerhard Schröder beschloss Deutschland 2001 eine wichtige Steuerreform. Danach sank der Spitzensteuersatz von 51 Prozent stufenweise auf 42 Prozent im Jahr 2005. Seitdem ist er unverändert. Aktuell greift der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent ab einem Jahreseinkommen von 54 950 Euro. Hinzu kommt aber ein Steuersatz von 45 Prozent ab 250 000 Euro.

KÖRPERSCHAFTSTEUER: Sie müssen etwa Aktiengesellschaften oder GmbHs zahlen, die ihre Geschäftsleitung oder den Sitz in Deutschland haben. 2008 senkte die damalige große Koalition unter Angela Merkel die Köperschaftsteuersätze auf 15 Prozent. Das ist im internationalen Vergleich niedrig. Wenn allerdings nicht nur Körperschaftsteuern des Bundes berücksichtigt werden, sondern auch die Belastungen für Gewerbetreibende auf unteren Ebenen liegt der Satz in Deutschland bei knapp 30 Prozent (2016) - also längst nicht mehr so niedrig.

VERMÖGENSTEUER: Eine Steuer auf große Vermögen greift seit Ende 1996 in Deutschland nicht mehr. Sie hatte am Ende bei einem Prozent für natürliche Personen gelegen und spülte damit etwa 4,6 Milliarden Euro in die Staatskasse. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Begünstigung von Grundbesitz 1995 indes für verfassungswidrig, die Steuer wurde abgeschafft./hrz/DP/zb