BADEN-BADEN (dpa-AFX) - "Badisches Tagblatt" zu Künast/Hasskommentare:

"Das Berliner Landgericht hatte Künasts Anspruch Ende 2019 in vollem Umfang abgelehnt, weil "keiner der 22 Kommentare eine strafbare Beleidigung" darstelle. Um zu dieser Einschätzung zu gelangen, hat es allerdings schon viel Fantasie, Chuzpe und richterlicher Unabhängigkeit gebraucht - und deshalb hat es auch jede Menge Kritik gehagelt. (...) Aus diesem Unflat noch "zulässige, wenn auch überspitzte und polemische Meinungsäußerungen" zu destillieren, dazu bedarf es eines ganz besonderen Rechtsempfindens. Nein, Renate Künast muss man nicht mögen, schon gar nicht muss man ihre Weltsicht teilen und man darf sie auch durchaus hart kritisieren. Aber es gibt nicht nur Grenzen des guten Geschmacks, sondern auch Spielregeln der Auseinandersetzung, an die sich auch die halten müssen, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht mit offenem Visier kämpfen und zu ihrer Meinung nicht öffentlich stehen wollen. Wer das nicht tut, muss damit rechnen, aus der Dunkelheit des Netzes ans Licht gezerrt zu werden."/al/DP/he