Anleger geschlossener Fonds könnten entmachtet werden
   Berlin (ots) - Anlegern geschlossener Fonds droht nach 
Informationen des Wirtschaftsmagazins 'Capital' (Ausgabe 2/2018, EVT 
18. Januar) neuer Ärger: Sie könnten sämtliche Mitspracherechte 
verlieren, wenn ihr Fonds in Schieflage gerät. Hintergrund ist ein 
Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf von Ende 2017 (Az. I-6 U 
225/16), das Schule machen könnte. Das Gericht hat das Umwidmen von 
Nein-Stimmen der Eigner zu Ja-Stimmen für rechtens erklärt und der 
Fondsgesellschaft so ermöglicht, ein strittiges Vorhaben 
durchzudrücken.

   Konkret geht es um den Fonds Medico 44 Objekt Wiesensee KG, einen 
geschlossenen Immobilienfonds, der ein Hotel im Westerwald besaß. Im 
Laufe der Zeit war der Fonds in Schieflage geraten, es türmten sich 
Schulden von gut 13 Mio. Euro auf. Die Fondsgesellschaft wollte das 
Hotel für 13 Mio. Euro an einen Investor verkaufen, um eine drohende 
Insolvenz abzuwenden. Dem Verkauf hätten 75 Prozent der Anleger 
zustimmen müssen, dem Vorschlag folgten aber nur 48 Prozent der 
Eigner.

   Die Fondsgesellschaft veräußerte das Hotel dennoch, ein Anleger 
klagte dagegen. Das Oberlandesgericht befand aber, das Vorgehen sei 
rechtens. Der Verkauf sei "alternativlos" gewesen, wie es im Urteil 
heißt. Angesichts der Schieflage hätten die Anleger eine 
"Treuepflicht" gehabt, um die Insolvenz zu verhindern. Die 
"pflichtwidrig abgegebenen" Nein-Stimmen dürften zu Ja-Stimmen 
umdeklariert werden. "In Wahrheit ist mit den Investoren nicht über 
Alternativen zum Verkauf gesprochen worden", sagt Ralph Veil von der 
Anwaltskanzlei Mattil, der den Anleger vertritt, der geklagt hatte. 
Veil hat bereits den Bundesgerichtshof eingeschaltet. Hat das Urteil 
Bestand, hätte das Signalwirkung. Andere Fondsgesellschaften könnten 
sich darauf berufen, ihre Vorhaben als alternativlos bezeichnen und 
würden so die Anleger-Demokratie aushebeln.

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