"Diese Entscheidung bestätigt die Gültigkeit des Patents und erlaubt die Aufrechterhaltung der einstweiligen Verfügung", sagte der Schweizer Arzneimittelhersteller in einer Erklärung und fügte hinzu, dass er für mindestens die nächsten zwei Jahre keine generischen Versionen von Gilenya auf dem US-Markt erwartet.

Ein geteiltes Gremium des U.S. Court of Appeals for the Federal Circuit wies am Montag das Argument von HEC zurück, dass dem Patent eine angemessene schriftliche Beschreibung fehle, und vereitelte damit den Versuch des Unternehmens, eine generische Version von Gilenya zu verkaufen, bevor das Patent abläuft.