Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesnetzagentur hat die Eigenkapitalrendite von Neuanlagen im Strom- und Gasbereich für Netzbetreiber festgelegt. Ihnen werden höhere Gewinnmöglichkeiten eingeräumt, um so den Anreiz zum schnelleren Ausbau der Netze zu erhöhen. Dieser Ausbau ist wichtig für den Zubau an Ökostromanlagen. Für Bestandsanlagen ist keine Anpassung vorgesehen, da sich der Behörde zufolge das gestiegene Zinsumfeld kaum auf Bestandsinvestitionen auswirkt.

Laut Bundesnetzagentur wird sich der Eigenkapitalzinssatz für Neuinvestitionen im Kapitalkostenaufschlag künftig aus einem jährlich variablen Basiszins (der Umlaufsrendite) zuzüglich eines konstanten Wagniszuschlags von 3 Prozent ergeben.

Mit der mittleren Umlaufsrendite des Jahres 2023 von rund 2,9 Prozent hätte sich damit für 2023 ein Zinssatz in Höhe von rund 7,23 Prozent ergeben (inklusive Gewerbesteuer rund 8,25 Prozent). Bei der aktuellen Umlaufsrendite von ungefähr 2,5 Prozent würde sich ein Zins von 6,74 Prozent ergeben (inklusive Gewerbesteuer in Höhe von 7,69 Prozent). Welche Werte tatsächlich eintreten, lasse sich allerdings erst in dem jeweiligen Anschaffungsjahr einer Netzinvestition feststellen, so die Netzagentur.

Der Eigenkapitalzinssatz für Bestandsanlagen bleibt unverändert und wie im Oktober 2021 festgelegt bei 5,07 Prozent (inklusive Gewerbesteuer bei 5,8 Prozent).

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte, dass man mit der Neuregelung eine sachgerechte und angemessene Eigenkapitalverzinsung sicherstelle.

"Unsere Regelung setzt starke Signale, den Netzausbau weiter zu beschleunigen. Sie orientiert sich am Marktumfeld und sichert, dass Belastungen der Kunden auf das wirklich notwendige Maß beschränkt bleiben", sagte Müller.

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January 24, 2024 03:58 ET (08:58 GMT)