BERLIN (dpa-AFX) - Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verlangen von einer künftigen Bundesregierung verbindliche Vorgaben für die Pflege am Krankenbett. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Damit sich die Pflege am Krankenbett tatsächlich verbessert und zusätzliche Gelder vom Klinikmanagement nicht für irgendetwas anderes genutzt werden können, sind zielgenaue Maßnahmen statt einfach nur Zusatzgelder mit der Gießkanne notwendig."

Hintergrund ist unter anderem die Aufforderung von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), bis Mitte 2018 Untergrenzen für das Pflegepersonal in pflegerisch wichtigen Bereichen von Krankenhäusern festzulegen. Allerdings ist nicht ganz klar, wie viel Personal zweifelsfrei einem Bereich zuzuordnen ist. Zudem fehlt es an Daten, bei welchem Pflegebedarf wie viele Pflegende je Schicht nötig sind.

Stackelberg sagte dazu, ganz offensichtlich verknüpften Krankenhäuser Belegungsstatistik und Dienstpläne bislang nicht systematisch miteinander. "Es weiß also kaum jemand, wie viele Pflegekräfte sich tatsächlich um wie viele Patienten mit welchem Pflegebedarf kümmern."

Stackelberg plädierte dafür, auch digitale Möglichkeiten für die Planung zu nutzen. Pflegequalität zu sichern, sei auch eine digitale Herausforderung. Denn eine am Patienten orientierte Pflegeplanung müsse relevante Informationen zeitgemäß zusammenführen.

Zugleich machte der Verbandsvize deutlich, dass eine faire Bezahlung der Pflegekräfte ein zentraler Baustein für eine bessere Pflege am Krankenbett sei. "Die Entscheidung darüber treffen die Kliniken selbst - das Geld dafür ist vorhanden."

Für die Pflege am Bett stellt das Gesundheitsministerium über das Krankenhausstrukturgesetz 2016 bis 2018 Fördermittel von insgesamt bis zu 660 Millionen Euro bereit. Ab 2019 stehen dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Der bisherige Versorgungszuschlag von 500 Millionen Euro wird in einen Pflegezuschlag umgemünzt. Er wird nach den Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser verteilt und soll entsprechende Anreize schaffen./rm/DP/zb