Zuständigkeit liegt beim Bundeskanzleramt - Richtlinie verordnet keine Privatisierungen

Abgesehen davon, dass die Zuständigkeit für die EU-Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen beim Bundeskanzleramt liegt, verweist das Wirtschaftsministerium darauf, dass kein Zwang zur Privatisierung besteht. Der Vorschlag der Europäischen Kommission besagt, dass es ein transparentes Verfahren nach bestimmten Grundregeln geben muss, falls im öffentlichen Auftragswesen eine Konzession vergeben wird. Die Entscheidung über die Privatisierung von Leistungen der Daseinsvorsorge oder Infrastruktur verbleibt damit ausschließlich in öffentlicher Hand.

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