Brüssel (Reuters) - Die EU-Kommission muss im Streit über ihren Umgang mit Kaufverträgen für Covid-Impfstoffe eine juristische Niederlage einstecken.

Das Gericht der Europäischen Union gab am Mittwoch einer Beschwerde von EU-Abgeordneten statt und entschied, dass die Brüsseler Behörde der Öffentlichkeit nicht ausreichend Einblick in die Vereinbarungen gewährt habe. Auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie 2020 und 2021 schloss die EU-Kommission bei der Beschaffung von Impfstoffen umfangreiche Verträge mit Pharmakonzernen. Diese Vereinbarungen wollten EU-Abgeordnete genauer unter die Lupe nehmen. Sie erhielten aber nur eingeschränkt Zugang zu den Dokumenten, die zum Teil auch von der EU-Kommission bearbeitet worden waren.

Die Kommission begründete ihr Vorgehen damit, dass so die kommerziellen Interessen der Konzerne geschützt werden sollten. Das Gericht in Luxemburg entschied aber nun, dass die EU-Kommission nicht nachgewiesen habe, dass der Zugang zu bestimmten Klauseln die kommerziellen Interessen der betroffenen Unternehmen beeinträchtigt hätte. Auch bei der Frage möglicher Interessenskonflikte im Verhandlungsteam der EU gab es Kritik des Gerichts: Hier hätte die Kommission mehr Einblick in die Erklärungen der EU-Vertreter geben müssen, in denen sie ihre Neutralität bekundeten. "Die Kommission hat nicht alle relevanten Umstände ausreichend berücksichtigt, um die in Rede stehenden Interessen angemessen abzuwägen", so das Gericht.

(Bericht von Foo Yun Chee and Bart Meijer, geschrieben von Elke Ahlswede, redigiert von Christian Götz. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)