Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen

26.01.2021 Leipzig

Version 5.06

1.

Inhaltsverzeichnis

1.

Inhaltsverzeichnis

2

2.

Vorbemerkung

3

3.

Abrechnungspreise für Futures, Optionen und Spot-Instrumente

4

3.1

Definition produktspezifischer Parameter

4

3.2

Berechnung theoretischer Abrechnungspreise

5

3.3

Marktplausibilitätscheck

8

4.

Produktspezifische Parameter und Regeln bei der Ermittlung der Abrechnungspreise

9

4.1

Settlement von Strom Futures

9

4.2

Settlement von Futures- und Spot-Kontrakten auf Emissionsrechte

11

4.3

Settlement von Iron Ore und Frachtfutures

12

4.4

Settlement von Optionen auf Stromfutures

13

4.5

Settlement von Optionen auf EUA-DEC-Futures

14

4.6

Settlement von Optionen auf Iron Ore und Frachtfutures

15

4.7

Settlement von Futures auf Agrarprodukte

16

4.8

Settlement von Wood-Pellets Futures

17

Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen

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European Energy Exchange

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2. Vorbemerkung

Für die Durchführung aller Clearingprozesse, speziell für die Berechnung der Variation Margin eines jeden Börsenteilnehmers, und als Information für die Marktteilnehmer über den Wert von Kontrakten am Tagesende wird börsentäglich an den EEX Termin- sowie Spotmärkten ein Abrechnungspreis (Settlement Price/Settlementpreis) für jeden einzelnen Kontrakt festgelegt. Die Feststellung des Abrechnungspreises (Settlement) findet an allen Börsentagen statt. Die Settlementpreise werden von der Market Operations Abteilung in eigener Verantwortung durchgeführt. Dieses Dokument beschreibt die Leitlinien, denen die Market Operations Abteilung bei der Settlementpreisbestimmung folgt. Die Berechnung der Settlementpreise erfolgt grundsätzlich auf Basis eigener Marktdaten (aber nicht notwendigerweise nur die des gleichen Marktsegments) innerhalb eines bestimmten produktspezifischen Zeitraumes (Settlement Window). Ist die Bestimmung eines Abrechnungspreises auf dieser Grundlage nicht möglich bzw. ergibt es sich aus der Durchführung des Marktplausibilitätschecks (3.3.), werden andere Preisquellen (z.B. Chefhändlerverfahren, Daten von Indexprovidern, anderen Marktplätzen etc.) zur Preisfeststellung herangezogen.

Die Börse berechnet und veröffentlicht auch verschiedene Indizes, die anderen Zwecken und anderen Anforderungen unterliegen. Die Methodik zu Berechnung dieser Indizes wird in gesonderten Indexbeschreibungen spezifiziert. Bei Optionen findet eine abweichende Vorgehensweise zur Berechnung der Settlementpreise Anwendung.

Dieses Dokument beschreibt das Verfahren zur täglichen Feststellung der Abrechnungspreise am EEX Terminmarkt sowie für den kontinuierlichen Handel am EEX Spotmarkt.

Verfahren zur Feststellung von Abrechnungspreisen

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3. Abrechnungspreise für Futures, Optionen und Spot-Instrumente

3.1 Definition produktspezifischer Parameter

Als Grundlage zur Feststellung der Abrechnungspreise dienen grundsätzlich abgeschlossene Geschäfte und die Auftragsbuchlage in den EEX Orderbüchern. Für die Preisfeststellung werden nur Trades und Orders berücksichtigt, die gewisse produkt- und kontraktspezifische Parameter innerhalb des Preisfeststellungszeitfensters erfüllen. Diese sind beispielsweise:

  • Mindestanzahl der gehandelten Kontrakte bei der Berücksichtigung von Börsentrades (nachfolgend "Trades"),
  • Größe von Aufträgen bei Berücksichtigung von Orders,
  • Mindestdauer der kumulierten gültigen Best Bid/Best Ask,
  • Gewichtung von Trades und dem Mittelwert der durchschnittlichen Best Bid/Best Ask,
  • Maximaler Spread je Kontrakt zur Berücksichtigung zum Settlement.

Als Preisfeststellungszeitfenster (Settlement Window) wird für jedes Produkt eine festgelegte Zeitspanne während der Handelsphase bezeichnet, innerhalb derer die für die Preisfeststellung vorgenannten Faktoren berücksichtigt werden.

Als Settlement Spread wird die Preisspanne zwischen An- und Verkaufskursen bezeichnet, welche als Höchstwert pro Kontrakt spezifiziert ist. Der jeweils anzuwendende Settlement Spread kann abhängig von der aktuellen Marktsituation Anpassungen unterliegen. Aufgrund der produktspezifischen Daten wird zunächst ein theoretischer Abrechnungspreis berechnet (siehe 3.2.), der dann einer Plausibilisierung unterliegt (3.3 Marktplausibilitätscheck).

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EEX - European Energy Exchange AG published this content on 26 January 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 27 January 2021 09:09:05 UTC