Dr. Greger & Collegen: Clerical Medical - Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen
ermöglichen Rückabwicklung - Jetzt Widerspruch erklären.

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DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache
Dr. Greger & Collegen: Clerical Medical - Fehlerhafte
Widerspruchsbelehrungen ermöglichen Rückabwicklung - Jetzt Widerspruch
erklären.

04.01.2019 / 14:38
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Clerical Medical - Erklären Sie jetzt den Widerspruch!

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen ermöglichen Rückabwicklung

Regensburg/München, 04.01.2019 - "Pünktlich zum Jahreswechsel informiert die
Clerical Medical deren Versicherungsnehmer darüber, dass aufgrund des
anstehenden BREXIT die mit deutschen Versicherungsnehmern bestehenden
Versicherungsverträge auf eine neu zu gründende Firma in Luxemburg, die
Scottish Widows Europe S.A., übertragen werden", so Rechtsanwalt und
Fachanwalt Dr. Greger.

"Die Übertragung von Versicherungsverträgen auf ein anderes Unternehmen, mag
zwar auf den ersten Blick für den betroffenen Versicherungsnehmer nicht
ungewöhnlich erscheinen, schließlich haben auch große deutsche
Versicherungsgesellschaften deren Versicherungsbestände auf andere
Unternehmen übertragen. Anders als bei diesen deutschen
Versicherungsgesellschaften ist es bei der Clerical Medical auf den zweiten
Blick für den Versicherungsnehmer durchaus mit weitreichenden Folgen
verbunden", so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Bei britischen Lebensversicherungsverträgen besteht, anders als bei
deutschen Versicherungsverträgen, ein gesetzlicher Sicherungsfonds, das
heißt für den Fall der Insolvenz des Versicherungsunternehmens sind die
betroffenen Versicherungsnehmer über diesen Sicherungsfonds abgesichert und
erhalten aus diesem die vereinbarten Versicherungsleistungen. Diese
Absicherung entfällt, wenn die Versicherungsgesellschaft nicht mehr im
Vereinigten Königreich ansässig ist.

Die Mehrheit der betroffenen Versicherungsnehmer ist deshalb - wohl zu Recht
- verunsichert und möchte ihre Versicherungsverträge beenden. Im Falle einer
Kündigung erhalten die Versicherungsnehmer jedoch nur den Rückkaufswert und
dieser liegt in der Regel weit unter den geleisteten Einzahlungen und droht
sogar noch weiter zu sinken. Über die Möglichkeit der Rückabwicklung des
Lebensversicherungsvertrages aufgrund fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen
haben betroffene Versicherungsnehmer nunmehr die Chance, neben sämtlichen
geleisteten Einzahlungen eine zusätzliche Nutzungsentschädigung (abzüglich
der Kosten für das versicherte Risiko) in Höhe von bis zu 5% p.a. zu
erhalten. Der so mögliche Mehrerlös kann im Vergleich zum letzten bekannten
Rückkaufswert hierbei bis zu 50% höher sein.

"Es wird betroffenen Versicherungsnehmern daher angeraten, die vorhandenen
Versicherungsverträge von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen und
den Widerspruch erklären zu lassen, zumal die aktuelle Praxis zeigt, dass in
vielen Fällen zügig vergleichsweise Regelungen erreicht werden können und
aus unserer Sicht auch die wirtschaftliche und juristische Zukunft der
Versicherungsverträge ungewiss ist", so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr.
Stephan Greger weiter.

Betroffene Versicherungsnehmer können unter

https://lebensversicherung-ausstieg.de/jetzt-pruefen-lassen/

Kontakt mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aufnehmen und ihre
Versicherungsverträge zur Überprüfung einreichen.


Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen

Standort Regensburg:
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620

Standort München:
Prinzregentenstraße 54
80538 München
Tel. 089 / 237 08 480
Fax. 089 / 237 08 4811

Web: www.dr-greger.de


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