Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung unterbreitete die Vorschläge, als Finanzminister Christian Lindner nach wochenlangen Turbulenzen vor dem Parlament zu den abschließenden Beratungen über den Bundeshaushalt für 2024 sprach.

"Selten ist ein Bundeshaushalt so intensiv diskutiert worden wie dieser", sagte Lindner im Deutschen Bundestag.

Die Schuldenbremse, die im Grundgesetz verankert ist, begrenzt das öffentliche Defizit auf 0,35% des Bruttoinlandsprodukts. Sie wird in diesem Jahr zum ersten Mal seit 2019 wieder angewandt.

Sie wurde während der COVID-19-Sperren und erneut 2023 ausgesetzt, nachdem ein Urteil des Verfassungsgerichts die Wiederverwendung nicht genutzter Pandemie-Notfallmittel blockiert hatte, was Politiker dazu veranlasste, den Mechanismus zu reformieren oder sogar abzuschaffen.

Im aktuellen Haushalt soll die Schuldenbremse nicht nur wieder eingeführt werden, "weil es ein Gebot der Verfassung ist, sondern weil es ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft ist, angesichts der Zinskosten, die wir haben, so zu handeln", sagte Lindner von der fiskalkonservativen FDP in seiner Rede.

Nach Ansicht der Vorsitzenden des Sachverständigenrates, Monika Schnitzer, würde eine Reform zukunftsorientierte öffentliche Ausgaben ermöglichen, ohne die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen zu untergraben.

Der Ausschuss schlägt unter anderem eine Übergangsphase in den Jahren nach einer Aussetzung der Schuldenbremse vor.

"Eine Übergangsregelung würde zusätzlichen fiskalischen Spielraum zur Überwindung der Krise schaffen und gleichzeitig die ständige Diskussion über die Ausrufung des Notstands verhindern", sagte Ratsmitglied Ulrike Malmendier.

Die Experten schlugen auch eine verbesserte Methode zur Berechnung der konjunkturellen Anpassungen vor und regten an, das jährliche strukturelle Defizit des Landes an seine Schuldenquote zu koppeln.

Diese könnte zwischen 0,5 und 1% liegen, so die Experten.