Rena GmbH i.I.: Erste Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen
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Rena GmbH i.I.: Erste Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle
festgestellten Forderungen
22.01.2016 / 09:00
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RENA GmbH i.I.: Erste Abschlagsverteilung auf die zur Insolvenztabelle
festgestellten Forderungen; Abschlagszahlung auf die Anleihen (ISIN
DE000A1E8W96 und ISIN DE000A1TNHG1); kurzzeitige Handelsaussetzung
Gütenbach, 22. Januar 2016:
Im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der RENA GmbH
i.I. soll Ende Januar 2016 eine erste Abschlagsverteilung auf die zur
Insolvenztabelle festgestellten Forderungen vorgenommen werden. Der für die
Abschlagsverteilung zur Verfügung stehende Betrag wird sich auf EUR
11.000.000,- belaufen.
Nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO steht nun die im
Rahmen der ersten Abschlagsverteilung auf die zu berücksichtigenden
Forderungen entfallende Quote endgültig fest. Diese erste Quote beträgt
4,64 % und entspricht damit der in der Pressemitteilung vom 22.Dezember
2015 avisierten Quote.
Damit stehen auch die Auszahlungsbeträge fest, die bei der ersten
Abschlagsverteilung auf die beiden von der RENA GmbH i.I. vorinsolvenzlich
emittierten Anleihen (ISIN DE000A1E8W96 und ISIN DE000A1TNHG1) entfallen:
- Die Zahlungen betragen für die erste Anleihe (ISIN DE000A1E8W96) EUR
47,90 je Teilschuldverschreibung. Hiervon entfallen je
Teilschuldverschreibung EUR 46,41 auf die Hauptforderung und EUR 1,49
auf die Zinsen.
- Die Zahlungen betragen für die zweite Anleihe (ISIN DE000A1TNHG1) EUR
49,80 je Teilschuldverschreibung. Hiervon entfallen je
Teilschuldverschreibung EUR 46,40 auf die Hauptforderung und EUR 3,40
auf die Zinsen.
Die Auszahlung durch die Zahlstelle an die Anleihegläubiger über das System
der Clearstream Banking AG ist für den 29. Januar 2016 vorgesehen.
Dies hat für den Nominalbetrag der Teilschuldverschreibungen unter
Beibehaltung der bisherigen wertpapierrechtlichen Kennungen folgende
Auswirkungen:
Anleihe 1 (ISIN DE000A1E8W96)
Bisheriger Nennbetrag pro Stück: EUR 1.000,00
Höhe der Teiltilgung pro Stück: EUR 46,41
Zukünftiger Nennbetrag pro Stück nach Teiltilgung: EUR 953,59
Anleihe 2 (ISIN DE000A1TNHG1)
Bisheriger Nennbetrag pro Stück: EUR 1.000,00
Höhe der Teiltilgung pro Stück: EUR 46,40
Zukünftiger Nennbetrag pro Stück nach Teiltilgung: EUR 953,60
Die Abweichung bezüglich des Auszahlungsbetrags auf die Hauptforderung je
Teilschuldverschreibung zwischen den beiden Anleihen resultiert aus dem
Umstand, dass von dem insgesamt auf die jeweilige Anleihe auszuschüttenden
Betrag vorab die vereinbarte anteilige Provision der Zahlstelle in Höhe von
jeweils EUR 1.250,00 in Abzug gebracht wird. Da sich die Provision bei der
ersten Anleihe auf insgesamt mehr Teilschuldverschreibungen verteilt
(43.461 zu 34.153 Teilschuldverschreibungen), ergibt sich eine um EUR 0,01
höhere Teiltilgung der Hauptforderung je Teilschuldverschreibung der ersten
Anleihe.
Die Abweichung bezüglich der Ausschüttungsbeträge auf die Zinsforderungen
beider Anleihen ist begründet in der höheren Zinsforderung der
Anleihegläubiger der zweiten Anleihe gegenüber jener der Anleihegläubiger
der ersten Anleihe. Die höheren Zinsforderungen resultieren wiederum aus
dem höheren Zinssatz der zweiten Anleihe und der unterschiedlichen
Zinstermine im Verhältnis zum Tag der Insolvenzeröffnung.
Im Rahmen der Abschlagsverteilung wird der börsenmäßige Handel der beiden
Anleihen voraussichtlich für den Zeitraum vom 25. Januar 2016 bis 28.
Januar 2016 ausgesetzt werden.
Zum derzeitigen Zeitpunkt kann noch keine endgültige Abschätzung der zu
erwartenden Insolvenzquote abgegeben werden. Die Schlussverteilung kann
nach derzeitigem Verfahrensstand voraussichtlich frühestens bis Ende 2017
erfolgen, ist allerdings u.a. abhängig vom Abschluss bestimmter noch zu
führender Rechtsstreitigkeiten.
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