DGAP-News: pferdewetten.de AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
pferdewetten.de AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.06.2021 in Düsseldorf mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
2021-05-14 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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pferdewetten.de AG Düsseldorf ISIN: DE000A2YN777 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
(virtuelle Hauptversammlung) Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 9. Juni 2021, um 10:00 Uhr (MESZ) 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
Die Versammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten 
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) statt. Die gesamte Versammlung wird unter der Internetadresse 
https://www.pferdewetten.ag/investor-relations/hauptversammlung/2021 
 
für die form- und fristgerecht angemeldeten Aktionäre und deren Bevollmächtigte in Bild und Ton live übertragen. Die 
Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die 
Unternehmenszentrale der pferdewetten.de AG, Kaistraße 4, 40221 Düsseldorf. 
I.             Tagesordnung 
              Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
              zusammengefassten Lageberichts für den Jahres- und Konzernabschluss der pferdewetten.de AG, des Berichts 
              des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a 
              Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2020 
TOP 1 
              Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. 
              Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die 
              Hauptversammlung entfällt daher nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
              Verwendung des Bilanzgewinns 
              Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
              aus dem zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 7.310.223,74 
                            einen Betrag von EUR 1.153.776,26 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,26 je 
              a)            dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und 
TOP 2 
              b)            den verbleibenden Betrag von EUR 6.156.447,78 auf neue Rechnung vorzutragen. 

Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls sich die Anzahl der

für das Geschäftsjahr 2020 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändert, wird

der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der

unverändert eine Dividende von EUR 0,26 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.

Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, TOP 3

dem einzigen im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum

zu erteilen.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, TOP 4

den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu

erteilen.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des

Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, TOP 5 die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg, zum

Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für die etwaige

prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für eine

etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2022, die vor der

ordentlichen Hauptversammlung 2022 erstellt werden, zu wählen.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeiten von Herrn Lars-Wilhelm Baumgarten und von Herrn Jochen Dickinger enden mit Ablauf der

Hauptversammlung am 9. Juni 2021. Deshalb sind Wahlen zum Aufsichtsrat erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach Ziffer 5.1.1 der Satzung aus vier Mitgliedern zusammen, die gemäß §§

96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von den Aktionären nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes gewählt werden.

In Übereinstimmung mit der Empfehlung C.15 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist es

beabsichtigt, die Wahl zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,


                            Herrn Lars-Wilhelm Baumgarten, wohnhaft in Köln, Geschäftsführer der baumgarten sports & 
                            more GmbH mit Sitz in Bad Harzburg, 
                            und 
                            Herrn Jochen Dickinger, wohnhaft in Grammastetten (Österreich), Ingenieur, 

mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über

die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats

zu wählen.

Herr Lars-Wilhelm Baumgarten ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung weder Mitglied

in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien TOP 6 von Wirtschaftsunternehmen.

Herr Jochen Dickinger ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden

gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen

Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

ATHOS Immobilien AG, Linz (Österreich)

Herr Baumgarten und Herr Dickinger sind mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut

(vgl. § 100 Abs. 5 Satz 1, zweiter Halbsatz AktG).

Gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex teilt der Aufsichtsrat zu den

maßgebenden persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zu dem

pferdewetten.de-Konzern, zu den Organen der pferdewetten.de AG und zu wesentlich an der pferdewetten.de

AG beteiligten Aktionären mit:

Im Übrigen stehen die vorgeschlagenen Kandidaten nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen für die

Wahlentscheidung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zu dem pferdewetten.de-Konzern,

zu den Organen der pferdewetten.de AG oder zu einem wesentlich an der pferdewetten.de beteiligten

Aktionär.

Die Lebensläufe von Herrn Baumgarten und Herrn Dickinger können im Internet unter

https://www.pferdewetten.ag/investor-relations/hauptversammlung/2021

eingesehen werden.

Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft bei jeder

wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat

vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder. TOP 7 Der Aufsichtsrat hat am 6. Mai 2021 unter Berücksichtigung der Vorgaben von § 87a Abs. 1 AktG ein

Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Dieses Vergütungssystem ist im Anschluss an die

Tagesordnung unter Ziffer II 'Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder' dargestellt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer II 'Vergütungssystem

für die Vorstandsmitglieder' dargestellte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu billigen.

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß § 113 Abs. 3 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle

vier Jahre über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Beschluss zu fassen. Dabei ist auch ein

Beschluss zulässig, der die bestehende Vergütung bestätigt.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in Ziffer 5.5 der Satzung der pferdewetten.de AG TOP 8 festgelegt. Der genaue Wortlaut von Ziffer 5.5 der Satzung sowie das zugrundeliegende Vergütungssystem

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May 14, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)