Karlsruhe (Reuters) - Der früheren NPD wird die staatliche Parteienfinanzierung gestrichen.

Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die sich inzwischen in "Die Heimat" umbenannt hat, sei darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, urteilten die Richter. Laut Gesetz ist demnach "Die Heimat" für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Damit hatten die Anträge von Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat Erfolg.

Mit dem Urteil stellt sich die Frage, ob die rechtspopulistische AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann. Dies wird von politischen Gegnern der AfD mit der Begründung gefordert, sie sei eine potenzielle Gefahr für die Demokratie. Verwiesen wird unter anderem auf den sächsischen Verfassungsschutz, der den dortigen AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Entscheiden muss dies wie im Fall der NPD-Nachfolgepartei das Bundesverfassungsgericht.

Grundlage des jetzigen Urteils ist eine 2017 erfolgte Grundgesetzergänzung, wonach einer Partei auch dann staatliche Finanzmittel entzogen werden können, wenn sie nicht verboten ist. Voraussetzung ist jedoch, dass sie oder ihre Anhänger verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Es ist das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage der neuen Gesetzeslage entschieden hat.

(Bericht von Ursula Knapp, redigiert von Hans Busemann. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)