ERFURT (dpa-AFX)- Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich am Mittwoch (10.00 Uhr) in Erfurt mit Sonderregelungen beim Mindestlohn für Praktikanten. Dabei geht es darum, wie Arbeitgeber sogenannte "Schnupperpraktika" zu vergüten haben, die der Berufsorientierung dienen. Im konkreten Fall geht es um eine Praktikantin in einer Reitanlage in Nordrhein-Westfalen, die Mindestlohn verlangt, weil sie dort länger als drei Monate gearbeitet hat. Allerdings hatte sie ihr Praktikum, bei dem es um eine mögliche spätere Ausbildung zur Pferdewirtin ging, zeitlich unterbrochen. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf war damit die Praktikumsdauer von drei Monaten nicht überschritten und darum kein Mindestlohn fällig./ro/DP/he