Bern (awp) - Der Bundesrat will den Fondsplatz Schweiz attraktiver machen. So werden per 1. März 2024 das revidierte Kollektivanlagengesetz (KAG) und die angepasste Kollektivanlagenverordnung (KKV) in Kraft gesetzt und damit die rechtlichen Grundlagen für den sogenannten Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) geschaffen, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst.

Bei den neuartigen L-QIF handelt es sich um kollektive Kapitalanlagen, die von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) befreit sind. Sie stehen ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern zur Verfügung und müssen von Instituten verwaltet werden, die durch die FINMA beaufsichtigt werden.

Ausserdem seien im Rahmen der Revision weitere Verordnungen in verschiedenen Punkten angepasst worden, teilte der Bundesrat mit. Die Anpassungen betreffen demnach insbesondere die Finanzinstitutsverordnung (FINIV) und sollen dazu dienen, internationale Standards umzusetzen, Entwicklungen des Marktes nachzuvollziehen oder die Rechtssicherheit zu erhöhen.

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