FRANKFURT (BaFin) -
In Ausnahmesituationen kann die BaFin die Befugnisse von Organen eines Versicherungsunternehmens auf einen Sonderbeauftragten übertragen.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (16.01.2019)
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In Ausnahmesituationen kann die BaFin die Befugnisse von Organen eines Versicherungsunternehmens auf einen Sonderbeauftragten übertragen.
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