FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. November 2020 gegenüber der KRODEMASS GmbH angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (08.01.2021)