FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG), § 16 Absatz 8 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und § 308 Absatz 7 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) klar, dass die angeblich in Frankfurt am Main ansässige Internationale Bank of Europe keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen, keine Erlaubnis nach dem KAGB zum Betreiben von Investmentgeschäften und keine Erlaubnis nach dem VAG zum Betreiben von Versicherungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (27.01.2022)