FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin hat am 8. Januar 2021 das öffentliche Angebot von Aktien der Ant Financial durch die Hillhouse Group nach eigenen Angaben mit Sitz in De Corridor 5c, 3621 Amsterdam wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung untersagt. Daher darf die Hillhouse Group keine Aktien der Ant Financial zum Erwerb in Deutschland anbieten.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (12.01.2021)