Zürich (awp) - Der vom italienische Modekonzern OVS übernommene Bekleidungskonzern Charles Vögele ist weiter von Publizitätspflichten befreit. Die SIX Exchange Regulation verlängerte die Frist bis zum 30. September 2017, also für die Zeit nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Best Price Rule, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag heisst.

So muss Vögele weder einen Halbjahresbericht vorlegen oder Ad hoc-Mitteilungen machen. Ausnahme ist die Veröffentlichung einer Ad hoc-Mitteilung betreffend die Bekanntgabe des Zeitpunkts der Dekotierung der Inhaberaktien der Emittentin, sobald dieser bestimmt ist, heisst es laut Entscheid der SIX. Zudem müssen keine Management-Transaktionen offengelegt werden und es muss auch kein Unternehmenskalender geführt werden.

Im März 2017 wurde von Sempione Retail ein Verfahren zur Kraftloserklärung der noch im Publikum befindlichen Charles Vögele Aktien eingeleitet. Die Dekotierung sämtlicher Inhaberaktien wurde von der SIX am 24. April bewilligt, der letzte Handelstag und das effektive Datum der Dekotierung werden nach dem rechtskräftigen Entscheid zur Kraftloserklärung festgelegt.

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