Pfäffikon (awp) - Die Investorengruppe Sempione Retail um den italienischen Modekonzern OVS hat im Rahmen der Übernahme von Charles Vögele am 3. März 2017 beim Kantonsgericht Schwyz eine Kraftloserklärungsklage eingereicht. Darin werde die Kraftloserklärung sämtlicher sich noch im Publikum befindenden Vögele-Aktien sowie sämtlicher ausstehenden Vögele-Optionen verlangt, heisst es in der Mitteilung vom Dienstag.

Sempione Retail hatte Charles Vögele im Dezember zu einem Preis von 6,38 CHF je Vögele-Aktie übernommen und hielt nach Ablauf der Nachfrist 95,27% der Anteile. Sempione hatte sich das Recht vorbehalten, die Dekotierung der Charles-Vögele-Aktien zu beantragen und die nicht angedienten Anteile kraftlos erklären zu lassen.

Vor dem Hintergrund der Übernahme würden auch die auf den 21. März angesetzte Medien- und Analystenkonferenz nicht stattfinden und die am 20. April anberaumte Generalversammlung von Charles Vögele verschoben, heisst es weiter.

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