Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

Wien, FN 40643 w, ISIN AT0000728209 ("Gesellschaft")

E i n b e r u f u n g d e r 1 0 8 . o r d e n t l i c h e n H a u p t v e r s a m m l u n g

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 108. ordentlichen Hauptver- sammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 25. Mai 2023, um 09:00 Uhr, im Haus der Industrie (Großer Festsaal, 1. Stock), 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 4.

  1. TAGESORDNUNG
  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie Vorlage des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2022
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäfts- jahr 2022
  5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
  6. Wahlen in den Aufsichtsrat
  7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
  1. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMA-

TIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens am 04. Mai 2023 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.josef.manner.com zugänglich:

  • Geschäftsbericht 2022, darin enthalten
    • Jahresabschluss,
    • Lagebericht,
    • Konzernabschluss,
    • Konzernlagebericht,
    • Bericht des Aufsichtsrates,
  • Corporate Governance-Bericht 2022,
  • Gewinnverwendungsvorschlag,

156460

108. ordentliche Hauptversammlung Einberufung

  • Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunk- ten 2 - 7,
  • Vergütungsbericht,
  • Beschlussvorschlag der Privatstiftung Manner gemäß § 110 AktG iVm § 86 Abs 4 Z 2 AktG betreffend die Wahl von Mag. Albin Hahn
  • Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG,
  • Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6,
  • Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
  • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
  • vollständiger Text dieser Einberufung.
  1. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER

HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimm- rechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz, bei Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 15. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

Inhaberaktien

Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung ist als Aktionär, dessen Aktien auf den Inhaber lauten, nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstich- tag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes von Inhaberaktien am Nachweisstichtag ist eine Depot- bestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 22. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem Punkt V. § 16 Abs 3 genügen lässt

Per E-Mail

anmeldung.manner@hauptversammlung.at

(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

  1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

2

108. ordentliche Hauptversammlung Einberufung

Per SWIFT

GIBAATWGGMS

(Message Type MT598 oder MT599,

unbedingt ISIN AT0000728209 im Text angeben)

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Namensaktien

Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch am Ende des Nachweis- stichtages maßgeblich; es bedarf weder eines besonderen Nachweises durch den Aktionär noch einer Anmeldung zur Hauptversammlung.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung für Inhaberaktien ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

  • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
  • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Perso- nen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000728209 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
  • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversamm- lung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 15. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenom- men.

Identitätsnachweis

Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Ver- sammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht mög- lich sein, kann der Einlass verweigert werden.

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108. ordentliche Hauptversammlung Einberufung

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht zur Identifikation bei der Re- gistrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabeihaben.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZU- HALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Ge- sellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Per- son) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmäch- tigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung mög- lich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adres- sen an:

Per Post oder Boten

Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per E-Mail

anmeldung.manner@hauptversammlung.at

(Vollmachten bitte im Format PDF)

Die Vollmachten müssen spätestens bis 24. Mai 2023, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internet- seite der Gesellschaft unter www.josef.manner.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so ge- nügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

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108. ordentliche Hauptversammlung Einberufung

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung per- sönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Voll- macht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Wi- derruf der Vollmacht.

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der erfahrungsgemäß großen Zahl an Teilnehmern zu unserer Hauptversammlung aus organisatorischen Gründen im Zusammenhang mit der Vorbereitung des "süßen Aktionärsgeschenks" pro Depotbestätigung grundsätzlich maximal zwei Personen (ein Aktionär und ein Bevollmächtigter oder anstelle des Aktionärs zwei Bevoll- mächtigte) zugelassen werden können.

  1. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung ge- setzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 4. Mai 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 1170 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, z.H. Herrn Scipio Alexander Oudkerk, MSc, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse s.oudkerk@manner.com oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. "Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmä- ßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektroni- scher Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000728209 im Text anzugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begrün- dung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Ak- tien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.

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Josef Manner & Comp. AG published this content on 25 April 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 April 2023 10:08:09 UTC.