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  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
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20.04.2021 
 
                    Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft 
                                Wien, FN 40643 w 
                               ISIN AT0000728209 
                                ("Gesellschaft") 
             Einberufung der 106. ordentlichen Hauptversammlung der 
                    Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft 
           für Dienstag, den 25. Mai 2021, um 09:00 Uhr, Wiener Zeit 
              Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG 
              ist in der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und 
                          Steuerberatungsgesellschaft, 
        1100 Wien, QBC 4 - Am Belvedere 4 (Eingang Karl-Popper-Straße 4) 
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 
 
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und 
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) 
 
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, 
von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu 
machen. 
 
Die Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am 25. Mai 2021 
wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I 
Nr. 156/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/ 
2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der 
Teilnehmer als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. 
 
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung 
der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am 25. Mai 2021 Aktionäre und ihre 
Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer 
Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorstandsvorsitzenden, des 
Finanzvorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von der 
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1100 Wien, QBC 4 
- Am Belvedere 4, statt. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im 
Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. 
 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht 
Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der 
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV. 
 
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären 
selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch 
Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E- 
Mail-Adresse 
fragen.manner@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die Aktionäre 
rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. 
übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. 
bevollmächtigt haben. 
 
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 
AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. 
 
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage 
von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 25. Mai 2021 
ab 09:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen 
Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie 
Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im 
Internet unterwww.manner.at als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine 
Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht 
erforderlich. 
 
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im 
Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und 
optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und 
insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der 
Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine 
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die 
Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär 
kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. 
 
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von 
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). 
 
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
("Teilnahmeinformation") hingewiesen. 
II. TAGESORDNUNG 
 
  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und 
     Corporate-Governance-Bericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und 
     des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2020 
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
     Geschäftsjahr 2020 
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
     das Geschäftsjahr 2020 
  5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 
  6. Wahlen in den Aufsichtsrat 
  7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 
  8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6 Abs 2 
 
 
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER 
INTERNETSEITE 
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG 
spätestens am 4. Mai 2021 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der 
Gesellschaft unterwww.manner.atzugänglich: 
Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
("Teilnahmeinformation"),Geschäftsbericht 2020, beinhaltend: 
 
* Jahresabschluss mit Lagebericht, 
* Bericht des Aufsichtsrats, 
 
Corporate-Governance-Bericht, 
 
* Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
 
für das Geschäftsjahr 2020; 
 
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8, 
* Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 
  Abs 2 AktG samt Lebenslauf, 
* Vergütungsbericht, 
* Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 
  COVID-19-GesV, 
 
  o Formular für den Widerruf einer Vollmacht, 
  o Frageformular, 
  o vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
 
 
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser 
virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV 
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15. Mai 
2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). 
Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen 
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur 
berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 
19. Mai 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden 
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: 
 
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem § 
16 Abs 3 genügen lässt 
Per Telefax + 43 (0) 1 8900 500 - 48 
Per E-Mail anmeldung.manner@hauptversammlung.at 
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF) 
 
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform 
Per Post oder Boten Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft 
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 
Per SWIFT GIBAATWGGMS 
(Message Type MT598 oder MT599, 
unbedingt ISIN AT0000728209 im Text angeben) 
 
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die 
Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des 
Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen. 
 
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu 
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu 
veranlassen. 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
Die Depotbestätigung für Inhaberaktien ist vom depotführenden Kreditinstitut mit 
Sitz in einem Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 

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April 23, 2021 02:59 ET (06:59 GMT)