Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das Rederecht 
während dieser virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der 
elektronischen Post ausschließlich durch Übermittlung von Fragen bzw des 
Redebeitrags per 
E-Mail direkt an die Gesellschaft ausschließlich an die E-Mail-Adresse 
fragen.manner@hauptversammlung.at ausgeübt werden kann. 
 
Die Aktionäre werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform per E- 
Mail an die Adresse fragen.manner@hauptversammlung.at zu übermitteln und zwar so 
rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung, das 
ist der 19. Mai 2021, bei der Gesellschaft einlangen. Dies dient der Wahrung der 
Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmer an der Hauptversammlung, 
insbesondere für Fragen, die einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen. 
 
Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche 
Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen. 
 
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.manner.at abrufbar ist. Wenn dieses Frageformular nicht 
verwendet wird, muss die Person (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des 
Aktionärs) im entsprechenden E-Mail genannt werden. Um die Gesellschaft in die 
Lage zu versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung 
festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E- 
Mail anzugeben. 
 
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden 
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können. 
 
Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der 
Aktionäre gemäß § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 
 
5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG 
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt 
in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID- 
19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der 
Tagesordnung Anträge zu stellen. 
 
Der Zeitpunkt, bis zu den Weisungen zu Antragsstellung an den besonderen 
Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen Hauptversammlung 
vom Vorsitzenden festgelegt. 
 
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV. 
dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den 
besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung. 
 
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend 
die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus: 
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesord­nung) können nur von 
Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, 
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 12. Mai 2021 in 
der oben angeführten Weise (Punkt VI. Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem 
Wahlvor­schlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen 
Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren 
Funktionen sowie über alle Um­stände, die die Besorgnis einer Befangenheit 
begründen könnten, anzuschließen. 
Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei 
der Abstimmung nicht berücksichtigt werden. 
 
Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der 
Aktionäre gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 
 
6. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung 
Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten 
der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, 
Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des 
Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie 
gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf 
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen 
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen 
Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die 
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem 
Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist 
somit Artikel 6 (1) c) DSGVO. 
Für die Verarbeitung ist die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft die 
verantwortliche Stelle. Die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft bedient sich 
zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer 
Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT- 
Dienstleistern. Diese erhalten von Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft nur 
solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten 
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach 
Weisung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, 
hat die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft mit diesen 
Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung 
abgeschlossen. 
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden 
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der 
Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das 
gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen 
und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, 
Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Josef Manner & Comp. 
Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene 
Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen 
Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). 
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die 
Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, 
und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. 
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem 
Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht 
sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären 
gegen die Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft oder umgekehrt von der Josef 
Manner & Comp. Aktiengesellschaft gegen Aktionäre erhoben werden, dient die 
Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen 
in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann 
dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich 
der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung 
führen. 
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, 
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der 
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III 
der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Josef Manner & Comp. 
Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse team@manner.com 
[team@manner.com] oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft 
1170 Wien, Wilhelminenstraße 6 
Telefax: +43 (1) 486 21 55 
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz- 
Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu. 
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der 
Internetseite der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft www.manner.com bzw. 
http://josef.manner.com/de [http://josef.manner.com/de] zu finden. 
 
 
 
VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Ge­sellschaft EUR 13.740.300,-- und ist zerlegt in 1.890.000 
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der virtuellen Hauptversammlung. 
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung 1.890.000 Stimmrechte. 
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder 
unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. 
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen 
 
Keine physische Anwesenheit 
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der 
kommenden Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19- 
GesV am Ort der Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste persönlich 
zugelassen sind. 
 
Wien, im April 2021 Der Vorstand 
 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
ISIN AT 0000 728 209 
 
Presse und Öffentlichkeitsarbeit 
Mag. Karin Steinhart 
Tel.: +43 1 48822 3650 
E-Mail: k.steinhart@manner.com 
Investor Relations 
Mag. Bernhard Neckhaim 
Tel.: +43 1 48822 3200 
E-Mail: b.neckhaim@manner.com 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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(END) Dow Jones Newswires

April 23, 2021 02:59 ET (06:59 GMT)