Allerdings müssen sie detaillierte Angaben zu ihren Investoren machen, wenn der Fonds mehr als 33% seines verwalteten Aktienvermögens in einer einzigen indischen Gruppe hält.
Die indische Börsenaufsichtsbehörde SEBI (Securities and Exchange Board of India) hat außerdem erklärt, dass Vermögensverwaltungsgesellschaften einen Mechanismus zur Verhinderung von Front-Running und Marktmissbrauch einrichten sollten.