Die indische Marktaufsichtsbehörde SEBI hat am Dienstag erklärt, dass ausländische Fonds, die in GIFT City im Bundesstaat Gujarat aufgelegt werden, in vollem Umfang Investitionen von nicht in Indien ansässigen Personen und anderen Bürgern indischer Herkunft entgegennehmen können.

Allerdings müssen sie detaillierte Angaben zu ihren Investoren machen, wenn der Fonds mehr als 33% seines verwalteten Aktienvermögens in einer einzigen indischen Gruppe hält.

Die indische Börsenaufsichtsbehörde SEBI (Securities and Exchange Board of India) hat außerdem erklärt, dass Vermögensverwaltungsgesellschaften einen Mechanismus zur Verhinderung von Front-Running und Marktmissbrauch einrichten sollten.