Der Vorstand (Vorstand) der Shenzhen International Holdings Limited (SEHK:152) (Gesellschaft) gab bekannt, dass die Gesellschaft die Börsennotierung von zwei Logistikparkprojekten in Hangzhou in der Provinz Zhejiang bzw. Longli County in der Provinz Guizhou in der VR China erwägt, die sich derzeit zu 100 % im Besitz der Gesellschaft befinden, und zwar durch Hangzhou Hangzhou Shenzhen International Integrated Logistics Hub Development Co. Ltd. und Guizhou Shenzhen International Integrated Logistics Hub Development Co. Ltd. (Projektgesellschaften) über einen öffentlich angebotenen Infrastruktur-Wertpapierfonds an einer Börse in der VRC im Rahmen eines von der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission (acNDRCac) und der chinesischen Wertpapieraufsichtsbehörde (acCSRCac) aufgelegten Pilotprogramms (vorgeschlagene Transaktion).

Wenn die Gesellschaft die vorgeschlagene Transaktion durchführt, stellt sie eine Abspaltung der Gesellschaft gemäß Practice Note 15 (acPN15ac) der Regeln für die Notierung von Wertpapieren an der Stock Exchange of Hong Kong Limited (die acListing Rulesac) dar und die angenommene Veräußerung der Projektgesellschaften kann eine meldepflichtige Transaktion der Gesellschaft gemäß Kapitel 14 der Listing Rules darstellen. Das Unternehmen wird die Melde-, Ankündigungs- und/oder Genehmigungspflichten (falls zutreffend) gemäß den Börsenzulassungsregeln erfüllen, sofern dies angemessen ist. Das Unternehmen hat bei der Stock Exchange of Hong Kong Limited einen Antrag gemäß PN15 gestellt und wird zu gegebener Zeit bei den zuständigen Aufsichtsbehörden, insbesondere bei der NDRC, der CSRC und der zuständigen Börse der VRC, Genehmigungen für die geplante Transaktion beantragen.

Zum Zeitpunkt dieser Ankündigung sind die Bedingungen und der Zeitplan der vorgeschlagenen Transaktion noch nicht endgültig festgelegt und können sich je nach dem Genehmigungsstatus der zuständigen Aufsichtsbehörden und den Marktbedingungen ändern. Das Unternehmen wird weitere Bekanntmachungen im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Transaktion machen, sobald dies angemessen ist oder den Anforderungen der Börsenzulassungsregeln entspricht.