Zürich (awp) - Die Aktien von Lifewatch werden per Ende Jahr dekotiert. Der letzte Handelstag ist der 28. Dezember 2017, wie der Telemedizin-Anbieter am Montag mitteilt. Das Obergericht des Kantons Zug habe mit Beschluss vom 6. Dezember bekanntgegeben, dass alle öffentlich gehaltenen Namenaktien der Lifewatch AG mit einem Nennwert von je 1,30 CHF für kraftlos erklärt wurden.

Den ehemaligen Inhabern wird - je nach Präferenz - für jede Lifewatch-Aktie eine Bar- und Aktienvergütung in Höhe von 0,1617 Biotelemetry-Stammaktien und 10,00 in bar bezahlt oder 0,2350 Biotelemetry-Stammaktien und 8,00 CHF in bar. Dies entspreche dem Übernahmeangebot der Biotelemetry-Tochtergesellschaft Cardiac Monitoring Holding Company, das für alle sich im Publikum befindenden Lifewatch-Aktien gemacht worden war. Die Abwicklung der Bar- und Aktienabfindung erfolge Anfang 2018.

Die Dekotierung wurde im Oktober beantragt, nachdem Lifewatch vom US-Unternehmen Biotelemetry übernommen worden war, und von der SIX im selben Monat genehmigt. Bereits seit Ende August ist das Unternehmen von gewissen Publizitätsvorschriften für börsenkotierte Gesellschaften befreit. Unter anderem musste Lifewatch im laufenden Geschäftsjahr keinen Halbjahresbericht vorlegen.

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