Im Anschluss an die Erklärungen vom 10. April 2024 und 19. April 2024 von Centaur Media Plc (LSE:CAU) (das ?Unternehmen?), in denen das Unternehmen bekannt gab, dass es eine sehr vorläufige Interessensbekundung von WPEF IX Holding Cooperatief W.A. (?WPEF?) in Bezug auf den geplanten Erwerb des gesamten ausgegebenen und noch auszugebenden Aktienkapitals des Unternehmens erhalten hat, bestätigte WPEF am 7. Mai 2024, dass es nicht beabsichtigt, ein Angebot für Centaur Media Plc abzugeben. Dies ist eine Erklärung, auf die Regel 2.8 des Kodex Anwendung findet. Gemäß Anmerkung 2 zu Regel 2.8 des Kodex behalten sich WPEF und jede Person(en), die gemeinsam mit ihr handeln, das Recht vor, die Einschränkungen in Regel 2.8 des Kodex unter den folgenden Umständen aufzuheben: (a) mit Zustimmung des Vorstands des Unternehmens; (b) wenn ein Dritter die feste Absicht bekundet, ein Angebot für das Unternehmen zu unterbreiten; (c) wenn das Unternehmen einen Vorschlag für einen Verzicht auf die Anwendung von Regel 9 oder eine umgekehrte Übernahme ankündigt; und (d) wenn eine wesentliche Änderung der Umstände eingetreten ist (wie vom Übernahmepanel festgestellt).