CANCOM SE

NICHTFINANZIELLER KONZERNBERICHT

2023

INHALTSVERZEICHNIS

2

Inhalt

NICHTFINANZIELLER KONZERNBERICHT

3

5

UMWELTSCHUTZ

21

Unternehmenskultur und Werte der CANCOM Gruppe

3

5.1

Energiepolitik

22

CANCOM Core Values

4

5.2

Energieverbrauch

23

5.3

Emissionsbilanz

24

NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG

5.4

Nachhaltige IT-Lösungen und Services

25

DER CANCOM GRUPPE

5

5.5

Rechenzentren

25

5.6

Mobilität und Fahrzeugnutzung

26

1

ALLGEMEINE ANGABEN

5

5.7

Facilities

27

1.1

Rechtlicher Rahmen

5

5.8

Nachhaltige Verpackung und Logistik

27

1.2

Die zehn Prinzipien des UN Global Compact

5

5.9

Remarketing

27

1.3

Vorgehensweise der Berichterstattung,

5.10 Entsorgung

28

wesentliche Themen, Einbindung von

Stakeholdern und Veränderungen zur

6

KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG

29

Vorperiode

5

7

SOZIALBELANGE

29

2

NACHHALTIGE UNTERNEHMENSFÜHRUNG

7

7.1

Spenden und karitative Projekte

30

2.1

Geschäftsmodell

7

7.2

Mitgliedschaften

30

2.2

Risiken in Zusammenhang mit nichtfinanziellen

7.3

Politischer Dialog, Parteispenden und

Sachverhalten

7

Interessenvertretung

30

2.3

Nachhaltigkeitsstrategie

8

2.4

Compliance und Compliance Management

8

8

BERICHTERSTATTUNG ZUR EU-TAXONOMIE

30

2.5

Whistleblowing

9

8.1

Anwendung der EU-Taxonomie für die

CANCOM Gruppe im Berichtsjahr 2023

31

3

MENSCHENRECHTE

10

8.2

Ermittlung taxonomiefähiger

3.1

Grundsatz der Wahrung der Menschenrechte

Wirtschaftstätigkeiten

31

und Menschenrechtsrichtlinie

10

8.2.1 Ermittlung taxonomiefähiger Wirtschaft­

3.2

Vielfalt und Gleichbehandlung

10

stätigkeiten für den KPI Umsatz

31

3.3

Persönlichkeitsrechte - Datenschutz

11

8.2.2 Ermittlung taxonomiefähiger Aktivitäten

3.4

IT-Sicherheit / Informationssicherheit

12

für den KPI Investitionsausgaben und den

KPI Betriebsausgaben

33

4

ARBEITSNORMEN

13

8.3

Ermittlung der Taxonomiekonformität der

4.1

Verhaltenskodex (Code of Conduct) und

Zähler des Investitions- und Betriebsaus-­

formaler Beschwerdemechanismus

13

gaben-KPI

34

4.2

ILO Kernarbeitsnormen

14

8.4

Ergänzenden Offenlegungen zu den KPI

34

4.3

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der

8.4.1 Bewertung der Einhaltung der

CANCOM Gruppe

14

Verordnung (EU) 2020/852

35

4.4

Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

16

8.4.2 Hintergrundinformationen zum

4.5

Externe Fortbildungen

16

Umsatz-KPI

35

4.6

Interne Entwicklung von Mitarbeiterinnen

8.4.3 Hintergrundinformationen zum CapEx-KPI

35

und Mitarbeitern (GROW)

16

8.4.4 Hintergrundinformationen zum OpEx-KPI

36

4.7

Training für disziplinarische und fachliche

8.4.5 Weitere Angaben und Erläuterungen

36

Führungskräfte

17

4.8

Schulungen

17

ANHANG

37

4.9 Praktika, Werkstudententätigkeit, Abschluss­ arbeiten, Weiterbildungsmaßnahmen, Schulpartnerschaften und Engagement

an Hochschulen

18

4.10Ausbildung und duales Studium

19

4.11 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

19

4.12 Arbeitsflexibilität und Work-Life-Balance

20

4.13 Lieferantenbeziehungen

21

NICHTFINANZIELLER KONZERNBERICHT

3

Nichtfinanzieller Konzernbericht

Mit diesem Nichtfinanziellen Konzernbericht informiert die CANCOM Gruppe über die wesentlichen Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit im Geschäftsjahr 2023. Der Nichtfi- nanzielle Konzernbericht enthält ebenfalls die Nichtfinanzielle Konzernerklärung der CANCOM SE nach § 315b HGB.

Unternehmenskultur und Werte der CANCOM Gruppe

Grundsatz der nachhaltigen Unternehmensführung

Für ein nachhaltiges Wachstum ist aus Sicht von CANCOM die Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung und die Berücksichtigung ökologischer Nachhaltigkeit unabdingbar. Daher bekennt sich die CANCOM Gruppe zu einem breiten Nachhaltig- keitsverständnis, in dem ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit zusammen Kernbestandteil des Unternehmens- erfolges sind. Auch deshalb ist Nachhaltigkeit einer der drei Kernwerte von CANCOM, neben Agilität und Innovation. Es ist Teil der Vision der CANCOM Gruppe, nachhaltig zu wachsen und dabei Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen. Der Verantwortung zu nachhaltigem Handeln fühlen sich dabei alle Mitglieder der Unternehmensleitung sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet. CANCOM ist der Auffassung,

dass sich unternehmerische Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft wahrzunehmen und Unternehmenswachstum nicht ausschließen.

Eine effektive Nachhaltigkeitspolitik, die zum Schutz der Umwelt beiträgt sowie die Aspekte sozialer und unternehmerischer Nachhaltigkeit berücksichtigt, ist für CANCOM ein wesentlicher Baustein zur Verfolgung langfristiger Unternehmensziele. Daher implementiert die CANCOM Gruppe auf allen Ebenen und in allen Standorten Maßnahmen, um im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu wirtschaften. Die Informationstechnologie ("IT") als Mittel und Produkt leistet einen entscheidenden Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit - bei den Kunden und in der CANCOM Gruppe.

Der Vorstand der CANCOM SE leitet die CANCOM Gruppe mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Dabei tragen die Mitglieder die gemeinsame Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Die Mitglieder des Vorstandes arbeiten kollegial zusammen, tauschen sich aus und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen. Dies schließt Themen aus dem Bereich der Corporate Social Responsibility, der Corporate Governance, der Nachhaltigkeit und der Compliance mit ein. Zudem ist dem Zuständigkeitsbereich eines Vorstandmitglieds der Themen- komplex ESG (Environment, Social, Governance / Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) zugeordnet. Der Vorstand bekennt sich zu den Werten nachhaltiger Unternehmensführung. Das Bekenntnis des Vorstandes zu Corporate Governance und nachhaltiger Unternehmensführung ist auf der Unternehmens- website www.cancom.deim Bereich Investoren > Corporate Governance veröffentlicht.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen. Der intensive und kontinuierliche Dialog zwischen beiden Gremien bildet bei CANCOM die Basis für eine effiziente Unternehmensleitung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für den CANCOM Konzern wesentlichen Aspekte der Geschäftsent- wicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle, der Planung sowie der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Vorstand und Aufsichtsrat besprechen die strategische Ausrichtung des Unternehmens und in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte ein Mitglied benannt, das als ESG-Expertin Fachwissen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance in den Aufsichtsrat einbringt. Im Berichtsjahr wurde diese Funktion von Prof. Dr. Welpe wahrgenommen.

Als börsennotierte Gesellschaft veröffentlicht CANCOM bereits regelmäßig verschiedene Informationen zum Thema verant- wortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Governance). CANCOM versteht diesen nichtfinanziellen Konzernbericht als wesentliche Ergänzung zu den bereits an anderen Stellen erfüllten Berichtspflichten. Wir verweisen daher insbesondere auf die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, die auf der Internetseite www.cancom.deim Bereich Investoren > Corporate Governance veröffentlicht ist.

NICHTFINANZIELLER KONZERNBERICHT

CANCOM Core Values

Die Unternehmenskultur von CANCOM basiert auf drei Core Values: Innovation, Agilität und Nachhaltigkeit. Diese Werte bestimmen das unternehmerische Handeln, die Arbeitsweise, die Zusammenarbeit unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit unseren Kunden und Geschäftspartnern. Die Werte und Leitlinien der CANCOM Gruppe finden Sie online unter www.cancom.deim Bereich Unternehmen > Unsere Werte.

Im Berichtsjahr hat CANCOM die Kommunikation der Werte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Umsetzung verschiedener Initiativen und Maßnahmen fortgesetzt.

Insbesondere lag der Fokus auf dem Wert "Nachhaltigkeit". Die erfolgreichen Projekte mit Bezug zu Sozial- und Umwelt­ themen wurden weitergeführt und gestärkt. Mit der Übernahme der KBC Gruppe (jetzt CANCOM Austria Gruppe) kamen rund 1.600 Mitarbeiterinnen­ und Mitarbeiter zur CANCOM Gruppe. Wichtiger Bestandteil der Integration der neuen Mitarbeiter war ein Abgleichen und Angleichen der Werte beider Unternehmen. Die Werte und Kultur der KBC Gruppe ähneln den Werten, die

4

auch in der CANCOM Gruppe gelebt werden. Entsprechend wurde der Purpose der KBC Gruppe "We transform for the better" beim Zusammengehen beider Unternehmen als Leitbild für die gesamte CANCOM Gruppe übernommen. Dieser wichtige Zwischenschritt im November 2023 verdeutlicht das Zusammenwachsen der beiden Unternehmen mit einem gemeinsamen Werte- und Kultur- verständnis.

Die Werte der CANCOM Gruppe sind Bestandteil der gelebten Unternehmenskultur und bilden die Grundlage für die konzern-­ weit etablierten Feedbackprozesse für Mitarbeiter. Darüber hinaus wurden die bestehenden Materialien und Leitfäden zu den Werten um weitere Formate ergänzt, die allen Mitarbeitern zur Verfügung stehen.

Parallel wurden die Initiativen und Maßnahmen von einer Kommunikation in Richtung Mitarbeiter und Öffentlichkeit kontinuierlich begleitet, um die Wahrnehmung der Werte intern wie extern zu fördern. Die lebendige Vermittlung der Werte erfolgt durch verschiedene Formate der internen Kommunikation.

NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG

5

Nichtfinanzielle Konzernerklärung der CANCOM Gruppe

1 ALLGEMEINE ANGABEN

1.1 Rechtlicher Rahmen

In der folgenden Nichtfinanziellen Konzernerklärung gibt CANCOM Auskunft über die in § 289c HGB bzw. § 315c HGB geforderten Themen aus dem Bereich Corporate Social Respon- sibility. Aus § 289c HGB ergibt sich die Anforderung, solche Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäfts- verlaufs, das Geschäftsergebnis, die Lage der Kapitalgesellschaft sowie die Auswirkungen der Tätigkeit wesentlich sind. Weiterhin verpflichtet § 289d HGB die CANCOM Gruppe, Angaben zum genutzten Rahmenwerk zu machen.

CANCOM nutzt für diese Nichtfinanzielle Konzernerklärung das Rahmenwerk des UN Global Compact mit seinen zehn Prinzipien, die diesen Bericht strukturieren. Seit dem Jahr 2015 unterstützt CANCOM den UN Global Compact. Diese von den Vereinten Nationen ins Leben gerufene Initiative hat das Ziel, eine nach-­ haltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern und beruht auf zehn universellen Prinzipien. Durch die Mitgliedschaft verpflichtet sich CANCOM diese zehn Prinzipien aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung aktiv zu unterstützen und in seinem Einflussbereich zu fördern. Hierzu zählt auch, dass CANCOM konsequent die Verankerung dieser Prinzipien in seiner Unterneh- mensstrategie, seiner Unternehmenskultur sowie im Tagesgeschäft verfolgt und jährlich über die erzielten Fortschritte berichtet.

Die zehn Prinzipien des UN Global Compact umfassen mit den Themenkomplexen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt- schutz und Korruptionsbekämpfung wesentliche Teile der in der Nichtfinanziellen Konzernerklärung nach § 289c Abs. 2 und 3 HGB geforderten Berichtsthemen. CANCOM orientiert sich in der vorliegenden Erklärung daher an der Struktur des von den Vereinten Nationen vorgeschlagenen Formats für die jährliche Berichterstattung nach UN Global Compact Rahmenwerk.

Die vorliegende Erklärung wurde um zusätzliche Angaben ergänzt, wenn dies zur vollständigen Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen aus Sicht von CANCOM notwendig erschien.

Ein weiterer Bestandteil dieser Erklärung ist die Berichterstattung zur EU-Taxonomie (Verordnung (EU) 2020/852). Die sogenannte Taxonomie-Verordnung ist mit ihren Vorgaben ebenfalls ein maßgebliches Rahmenwerk für die Berichterstattung und bildet den Abschluss dieses Berichts.

Sie finden diesen und alle Nachhaltigkeitsberichte der Vorjahre in deutscher und englischer Sprache auf der Unternehmens- website www.cancom.deim Bereich "Investoren" in der Kategorie "Berichte und Präsentationen". CANCOM verzichtet aus Gründen der Nachhaltigkeit auf einen Druck dieses Berichts.

Der Aufsichtsrat der CANCOM SE hat die vorliegende Nichtfi- nanzielle Konzernerklärung in Form dieses Nichtfinanziellen Konzernberichts geprüft und mit Beschluss vom 29. April 2024 genehmigt. Der Berichtszeitraum dieser Nichtfinanziellen Konzernerklärung entspricht dem Kalenderjahr und dem Geschäftsjahr 2023. Die vorangegangene Nichtfinanzielle Konzernerklärung für das Jahr 2022 wurde von CANCOM am 28. April 2023 veröffentlicht.

1.2 Die zehn Prinzipien des UN Global Compact

Der UN Global Compact definiert zehn Prinzipien, welche die Globalisierung sozialer und ökologischer gestalten sollen. Sie legen Mindeststandards für unterschiedliche Nachhaltigkeitsaspekte fest. CANCOM ist zusammen mit allen Unternehmen und Einrich- tungen, die in Deutschland den UN Global Compact unterstützen, in der Stiftung Deutsches Global Compact Netzwerk organisiert. CANCOM unterstützt den UN Global Compact seit 2015 und veröffentlicht jährlich einen Fortschrittsbericht (Communication on Progress, COP), der auf der Website des UN Global Compact Netzwerks abrufbar ist.

Für die Berichterstattung orientiert sich CANCOM an den zehn Prinzipien, die mit ihren jeweiligen Themenfeldern Menschen- rechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbe- kämpfung die Grundstruktur des Berichts bilden.

MENSCHENRECHTE

Prinzip 1

Unternehmen sollen den Schutz der internationalen

Menschenrechte unterstützen und achten und

Prinzip 2

sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechts­

verletzungen mitschuldig machen.

NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG

ARBEITSNORMEN

Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die

Prinzip 3

wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektiv­

verhandlungen wahren sowie ferner für

Prinzip 4

die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit;

Prinzip 5

die Abschaffung der Kinderarbeit und

Prinzip 6

die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung

und Beschäftigung eintreten.

6

bereich der Dextra Data GmbH übernommen. In dem erworbenen Geschäftsbereich waren zum 31. Dezember 2023

57 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

In Folge der Konsolidierung der KBC Gruppe (jetzt CANCOM Austria Gruppe) haben sich im Berichtsjahr die nichtfinanziellen Kennzahlen der CANCOM Gruppe teilweise erheblich verändert. In diesem Bericht wird der Beitrag der CANCOM Austria Gruppe entweder monatsgenau ab dem Erstkonsolidierungszeitpunkt oder pro rata temporis in die Kennzahlen eingerechnet. Angaben, in denen der Beitrag der CANCOM Austria Gruppe aufgrund fehlender Erhebung oder nicht vergleichbarer Daten nicht

UMWELTSCHUTZ

Prinzip 7

Prinzip 8

Prinzip 9

Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,

Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungs­ bewusstsein für die Umwelt zu erzeugen und

die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.

enthalten ist, sind im Bericht angegeben.

In den Vorjahren wurden finanzielle Kennzahlen der CANCOM Gruppe in Folge der Umstellung von Rechnungslegungsvor- schriften und Unternehmensveräußerung angepasst. Nichtfi- nanzielle Kennzahlen, die auf finanzielle Kennzahlen aufbauen, beziehen sich auf die im Geschäftsbericht 2023 veröffentlichten Finanzkennzahlen der CANCOM Gruppe oder bei Berichts-­ perioden vor der Vergleichsperiode auf den jeweils zuletzt veröffentlichten Geschäftsbericht.

KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG

Prinzip 10

Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption

eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

1.3 Vorgehensweise der Berichterstattung, wesentliche Themen, Einbindung von Stakeholdern und Veränderungen zur Vorperiode

Die Angaben innerhalb dieser Nichtfinanziellen Konzernerklärung beziehen sich auf alle Konzernunternehmen der CANCOM Gruppe, die am 31. Dezember 2023 Bestandteil des Konsolidie- rungskreises waren. In der Berichtsperiode wurden 27 Tochter- unternehmen (Vergleichsperiode: 17 Tochterunternehmen) in den Konsolidierungskreis einbezogen. Eine Darstellung des Konsoli- dierungskreises findet sich in Abschnitt A.2.3. des Anhangs zum Konzernabschluss der CANCOM SE im Geschäftsbericht der CANCOM Gruppe für das Jahr 2023.

Der Konsolidierungskreis hat sich im Berichtsjahr durch Unter­ nehmenskäufe, vor allem der KBC Gruppe (jetzt CANCOM Austria Gruppe) wesentlich verändert. Zu Beginn des Jahres wurde die NWC Service GmbH mit 20 Mitarbeitern übernommen. Zum

1. Juni 2023 wurde die KBC Gruppe (jetzt CANCOM Austria Gruppe) konsolidiert. Die KBC Gruppe beschäftigte zum Erstkon- solidierungszeitpunkt 1.684 Mitarbeiter. Zum 31. Dezember 2023 wurde ein der IT-Consulting und Services ausgerichtete Geschäfts­

Diese Nichtfinanzielle Erklärung wurde vom Team Investor Relations/Corporate Sustainability in Abstimmung mit den Fachabteilungen der CANCOM Gruppe erstellt.

Dieser Bericht deckt den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum

31. Dezember 2023 ab. Die Kennzahlen wurden von den jeweiligen Abteilungen und Unternehmensbereichen erfasst und gelten, so nicht anders vermerkt, für die gesamte CANCOM Gruppe zum Stichtag 31. Dezember 2023. Kennzahlen und Aussagen, die

sich nur auf Teile oder bestimmte Märkte der CANCOM Gruppe beziehen, sind entsprechend gekennzeichnet.

Die wesentlichen Themen dieser Erklärung werden für die CANCOM Gruppe durch die anzuwendenden Gesetze und Verordnungen definiert. Für diesen Bericht sind in diesem Zusammenhang besonders die Anforderungen des § 289c HGB maßgeblich. Weiterhin erfüllt CANCOM in dieser Erklärung die Berichtspflicht zur EU-Taxonomie-Verordnung.

Neben den rechtlichen Anforderungen würdigt CANCOM bei der Zusammenstellung der Informationen der Nichtfinanziellen Konzernerklärung das Interesse unterschiedlicher Zielgruppen und Interessensträger (Stakeholder). Wichtige Anspruchsgruppen für CANCOM sind die Aktionärinnen und Aktionäre sowie Investoren, die Kunden, das Partnernetzwerk, Lieferanten sowie Dienstleister. Weitere, externe Anspruchsgruppen sind potenzielle Mitarbeiter, die Öffentlichkeit sowie Verbände und Medienver- treter. Als interne Anspruchsgruppe hat CANCOM vor allem die eigenen Mitarbeiter identifiziert.

NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG

7

Alle gemachten Angaben beziehen sich auf Aspekte der Nachhal- tigkeit, die dem breiten Nachhaltigkeitsverständnis innerhalb der CANCOM Gruppe entsprechen. Dieses Verständnis ist nicht nur von ökologischer Nachhaltigkeit, sondern auch von sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit beeinflusst. Dabei hält CANCOM die Prinzipien der Wesentlichkeit und Vollständigkeit ein, um so ein zutreffendes Bild der Lage der CANCOM Gruppe mit Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit zu vermitteln.

Im Vergleich zum Vorjahr hat die CANCOM Gruppe die Bericht­ erstattung in folgenden Bereichen angepasst:

  • der Beitrag der CANCOM Austria Gruppe wurde in den Bericht in der qualitativen Darstellung und der quantitativen Darstellung eingearbeitet;
  • einige, nicht wesentliche Berichtsbereiche, die nach der Konsolidierung der CANCOM Austria Gruppe nicht für den Gesamtkonzern fortgeführt werden konnten, entfallen;
  • die Berichterstattung zur Erfüllung der Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung wurde überarbeitet, da die EU-Taxonomie nach Ablauf der Übergangsregelungen nunmehr für die Ziele 3 bis 6 in Kraft getreten ist.

Einige Abschnitte wurden ebenfalls überarbeitet und durch weitere Informationen ergänzt. Dabei nimmt der Bericht auch Angaben zu Themen und Leistungsindikatoren auf, die voraus- sichtlich Bestandteil des europäischen Reporting-Standards (ESRS) sein werden.

2 NACHHALTIGE UNTERNEHMENSFÜHRUNG

2.1 Geschäftsmodell

CANCOM bietet für seine Kunden umfassende IT-Lösungen an. Das Leistungsspektrum reicht von strategischer Beratung für digitale Geschäftsprozesse über den Teil- oder Komplettbetrieb von IT-Systemen (vor allem mittels Managed Services sowie standardisierter As-a-Service-Angebote), bis hin zu System-Design und -Integration,IT-Support, Lieferung und schlüsselfertige Implementierung von Hard- und Software, E-Procurement sowie Logistik-Dienstleistungen.

Dieses breit angelegte Produkt- und Service-Angebot ermöglicht es der CANCOM Gruppe, sowohl Einnahmen auf der Basis unternehmenseigener Fähigkeiten und Leistungen zu erwirt- schaften (Dienstleistungsgeschäft) als auch aus Vergütungen und Provisionen für den Verkauf von IT-Produkten Dritter (Verkauf von Gütern).

In geografischer Hinsicht ist die CANCOM Gruppe vornehmlich in Deutschland und Österreich geschäftlich aktiv, aber auch in Belgien, Rumänien, der Schweiz und den USA. Weitere Niederlas- sungen, in den hauptsächlich Entwicklungs- und Service-Leis- tungen erbracht werden, befinden sich in Tschechien und der Slowakei. Der Kundenkreis der CANCOM Gruppe umfasst vor allem gewerbliche Endanwender, angefangen bei kleinen und mittleren Unternehmen bis hin zu Großunternehmen und Konzernen, sowie öffentliche Einrichtungen.

Weitere Angaben zum Geschäftsumfeld, zu den Märkten, in denen CANCOM tätig ist sowie den wichtigsten Trends und Faktoren, die die künftige Entwicklung der CANCOM Gruppe beeinflussen könnten, finden Sie im Abschnitt "Geschäftsmodell und Absatzmärkte" zusammengefassten Konzernlagebericht des Geschäftsberichts 2023. Sie finden den Geschäftsbericht auf der Unternehmenswebsite im Bereich Investoren > Berichte und Präsentationen.

2.2 Risiken in Zusammenhang mit nichtfinanziellen Sachverhalten

Zu den Grundsätzen einer werteorientierten und verantwor- tungsbewussten Unternehmensführung gehört die Nutzung unternehmerischer Chancen bei gleichzeitig vorausschauender Steuerung der damit verbundenen Risiken. Das kontinuierliche Risikomanagement mit einer effizienten Risikofrüherkennung und -überwachung ist ein integraler Bestandteil der Strategie- und Geschäftsentwicklung sowie der internen Steuerungs- und Kontrollsysteme in der CANCOM Gruppe. Das unternehmen- sinterne Risikomanagementsystem ist im Abschnitt "Risiko- und Chancenbericht" des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr

2023 der CANCOM Gruppe beschrieben. Dort finden sich auch ausführliche Erläuterungen zu einzelnen wesentlichen Risiken, die in Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit oder den Geschäftsbeziehungen der CANCOM Gruppe stehen und auch nichtfinanzielle Themen betreffen. Im Berichtsjahr wurde das Konzern-Risikomanagement auch auf die CANCOM Austria Gruppe (vormals KBC Gruppe) ausgeweitet. Die im Geschäfts- bericht wiedergegebene Einschätzung der Risiken bezieht sich auf die gesamte CANCOM Gruppe. Risiken, die der Definition nach

  • 315c i.V.m. § 289c Abs. 3 HGB entsprechen und damit in dieser Nichtfinanziellen Konzernerklärung zu berichten wären, wurden im Rahmen des Risikomanagements der CANCOM Gruppe nicht identifiziert.

NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG

Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Soziales

Investitionen von mindestens 5 Prozent des um Sondereffekte bereinigten Periodenergebnis in die externe Aus- und Weiterbildung der Angestellten

Stabile Mitarbeiterfluktuationsrate zwischen höchstens 10 und 12 Prozent pro Jahr

Geschlechterverteilung auf den ersten zwei Management-Ebenen unterhalb des Vorstands entspricht der Geschlechterverteilung innerhalb des Gesamtunternehmens

Spenden für gesellschaftlich wertvolle eingeschätzte Projekte in Höhe von 0,5 Prozent des um Sondereffekte bereinigten Periodenergebnisses

Keine mit sozialen Themen verbundene Sanktionen oder Geldstrafen im direkten Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit

Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Ökologie

CO2-Neutralität bis 2027 (Net Zero Ziel)

95 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien

Ausbau der Logistikprozesse zur verpackungsfreien Warenauslieferung

Keine mit ökologischen Themen verbundene Sanktionen oder Geldstrafen im direkten Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit

8

Gemessen in

Prozent des bereinigten

Periodenergebnisses

Prozent

Prozent zu Prozent der Gesamtbelegschaft

Prozent des bereinigten

Periodenergebnisses

Euro oder Fälle

Tonnen CO2e

Prozent des Stromverbrauchs

Definitionsphase

Euro oder Fälle

2.3 Nachhaltigkeitsstrategie

CANCOM beschäftigt sich intensiv mit dem Thema Nachhal- tigkeit. Einerseits hat die wirtschaftliche Tätigkeit der CANCOM Gruppe einen direkten Einfluss auf die Umwelt. Anderseits möchte CANCOM auf das berechtigte Interesse unterschiedlicher Zielgruppen eingehen, die von CANCOM unter anderem als Kunden oder Lieferanten sowie als Mitarbeiter und Investoren eine angemessene Berücksichtigung des Themas Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung erwarten.

Die CANCOM Gruppe verfolgt eine Nachhaltigkeitsstrategie, die unterschiedliche Initiativen, Engagements und operativen Maßnahmen in den zentralen Dimension der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit zusammenfasst. Das Investor Relations / Corporate Sustainability Team ist für die Überwachung und das Reporting der Nachhaltigkeitskennzahlen verantwortlich. Die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie beziehen sich auf Leistungs- indikatoren, die in unterschiedlichen Unternehmensbereichen und -abteilungen erfasst werden. Das Corporate Sustainability Team arbeitet daher eng mit den Bereichen Human Resources, Corporate Legal, Logistik, Marketing, Group Security sowie weiteren zentralen Konzernfunktionen zusammen. Die einzelnen Unterneh- mensbereiche haben für die Erfassung der Leistungsindikatoren eigene Managementsysteme und Prozesse eingerichtet.

Die Nachhaltigkeitsstrategie gibt in ihrer aktuellen Fassung neun Ziele für die gesamte Gruppe vor. Davon sind fünf dem Handlungsfeld der sozialen und gesellschaftlichen Nach-­ haltigkeit sowie vier Ziele der ökologischen Nachhaltigkeit zugeordnet. Die Nachhaltigkeitsstrategie ist online auf der Website www.nachhaltigkeit.cancom.deim Bereich Unterneh- mensführung veröffentlicht.

Die aktuelle Nachhaltigkeitsstrategie wurde im Oktober 2021 verabschiedet. Im Berichtsjahr hat der Vorstand das Ziel für die Entsorgungsquoten angepasst und nunmehr den Verpackungs- freien Versand als wesentliches Ziel definiert. Der Vorstand der CANCOM SE überprüft jährlich die Zielerreichung und regt die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele an. Bei der jährlichen Überprüfung bewertet der Vorstand auch, inwieweit die Nachhaltigkeitsziele noch angemessen sind und eine Anpassung erforderlich ist. Der Beitrag der CANCOM Austria Gruppe (vormals KBC Gruppe) zu den Zielen der Nachhaltigkeitsstrategie wurde für das Berichtsjahr eingerechnet.

2.4 Compliance und Compliance Management

Ein effektives Compliance Management ist ein wichtiger Bestandteil der Corporate Governance. Es soll die Konformität der Aktivitäten der CANCOM Gruppe mit gesetzlichen und freiwilligen Regelungen sicherstellen. Das wichtigste Instrument dafür ist aus der Sicht von CANCOM ein wirksames Compliance Management System (CMS). Es bündelt sämtliche Maßnahmen und Prozesse, die zur Erreichung der Ziele des Compliance Managements eingerichtet wurden. Im Berichtsjahr war das CMS der CANCOM Gruppe gemäß ISO 37301 zertifiziert.

NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG

9

Bei CANCOM überwacht ein Compliance Officer, der direkt an den Vorstand berichtet, die Compliance-Prozesse, verantwortet die Organisation des Compliance Managements und die Funkti- onsfähigkeit der eingesetzten Instrumente. Dazu gehören im Wesentlichen:

  • die generelle Ablauforganisation des Compliance Managements;
  • das von intern wie extern erreichbare, auch anonyme Hinweisgebersystem;
  • das Compliance Weisungswesen im Rahmen von Richtlinien und dem Code of Conduct;
  • die regelmäßige Information aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Update-Mails;
  • zusätzliche dedizierte Schulungen für bestimmte Mitarbeitergruppen;
  • die Untersuchung von (potenziellen) Compliance-Vorfällen;
  • die Berichterstattung und Dokumentation im Rahmen der Compliance Jahresberichte;
  • sowie Sofort-Berichte an CEO bei Compliance-Vorfällen.

Ebenso informiert der Compliance Officer jährlich und bei Bedarf anlassbezogen den Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Mitarbeiter der CANCOM Gruppe werden jährlich im Rahmen eines E-Learning-Trainings auf die Anforderungen und Neuerungen im Bereich der Compliance hingewiesen. Der Kurs sensibilisiert die Angestellten für die Inhalte und Anforderungen des Code of Conduct.

2.5 Whistleblowing

CANCOM erwartet von allen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von externen Geschäftspartnern, dass sie sich an die bestehenden Gesetze, Richtlinien und Prozesse halten. Alle Mitarbeiter und externe Geschäftspartner von CANCOM sowie sonstige Dritte werden ermutigt, festgestellte oder auch nur gutgläubig vermutete Verstöße gegen gesetzliche oder interne Vorgaben zu melden. Dafür stehen Meldewege entweder unter Angabe des eigenen Namens oder anonym zur Verfügung.

Der Eingang von Meldungen, die per E-Mail, postalisch oder über das von der CANCOM Gruppe eingerichtete Meldetool eingehen, wird innerhalb von sieben Tagen bestätigt. Eine Information über Folgemaßnahmen an Hinweisgeber erfolgt spätestens innerhalb von drei Monaten. Im Falle einer anonymen Meldung werden von CANCOM keine Schritte unternommen, die zur Aufdeckung der Anonymität des Meldenden führen. Das Meldetool ist technisch so eingerichtet, dass eine Nachverfolgbarkeit des Absenders einer anonymen Meldung (einschließlich IP-Adresse) nicht möglich ist.

Alle Meldungen werden konzernweit von der zentralen Compliance­-Abteilung der CANCOM SE entgegengenommen und bearbeitet. Die Verantwortung für die Reaktion auf den gemeldeten Verstoß verbleibt bei der jeweiligen Konzern­ gesellschaft.

Eingehende Meldungen sowie daraus abgeleitete interne Ermitt- lungen, gegebenenfalls die Einschaltung von Behörden und abgeleitete Maßnahmen werden durch die Compliance-Abteilung umfassend, aber vertraulich dokumentiert. Behörden wie Polizei, Staatsanwaltschaft und/oder Aufsichtsbehörden werden nach Sachverhaltsermittlung und bei Bedarf eingeschaltet.

CANCOM gewährleistet, dass keine Person aufgrund einer gutgläubigen Meldung gekündigt, auf eine geringwertige Position versetzt, suspendiert, bedroht, schikaniert oder in irgendeiner Weise diskriminiert wird.

Es werden in keinem Falle Sanktionen gleich welcher Art gegen den gutgläubig Meldenden erfolgen. Dies gilt vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Vorgaben (z.B. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GWB, kartellrechtliche Selbstreinigung).

Hinweisgebenden Personen stehen für Meldungen neben den internen Stellen auch externe Stellen zur Verfügung. So sind Meldungen beispielsweise auch an die zentrale externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ), an die Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht (BaFin) und an das Bundeskartellamt möglich und auch europäische Institutionen haben entsprechende Meldestellen eingerichtet (beispielsweise beim Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung oder der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde).

Whistleblowing und Compliance-Meldungen

Die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen und vertraglichen Vereinbarungen sowie der Werte und Richtlinien haben für die CANCOM Gruppe einen hohen Stellenwert. CANCOM ermutigt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Geschäftspartner, festgestellte oder auch nur gutgläubig vermutete Verstöße gegen gesetzliche oder interne Vorgaben zu melden. Dafür stehen persönliche oder anonyme Meldewege zur Verfügung.

Details zu den Meldewegen und eine Möglichkeit, Compliance -Vorfälle zu melden, sind auf der Unternehmenswebsite www.cancom.deim Bereich "Nachhaltigkeit - Unternehmens- führung" zu finden.

NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG

3 MENSCHENRECHTE

3.1 Grundsatz der Wahrung der Menschenrechte und Menschenrechtsrichtlinie

Die CANCOM Gruppe bekennt sich ausdrücklich zum Schutz der Menschenrechte und fördert deren Einhaltung in ihrem Einfluss- bereich. CANCOM toleriert keinerlei Diskriminierung, rassistische Äußerung oder Belästigung im Arbeitsumfeld im Hinblick auf Alter, körperliche oder geistige Fähigkeiten, Herkunft, Geschlecht, politische Haltung, Religion, Weltanschauung oder sexuelle Orientierung.

Der Vorstand hat mit der globalen Menschenrechtsrichtline für die CANCOM Gruppe die Einhaltung der Menschenrechte zu einem Prinzip der Geschäftstätigkeit der Gruppe gemacht.

Der Grundsatz der Wahrung der Menschenrechte ist weiterhin Teil des CANCOM Verhaltenskodex (Code of Conduct), dessen Einhaltung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CANCOM Gruppe sowie für externe Geschäftspartner unabhängig von ihrem Standort und ihrer Position verpflichtend ist. Im Rahmen der Lieferantenverpflichtungserklärung werden alle Lieferanten der CANCOM zur Wahrung der Menschenrechte und zur Adressierung dieser in ihrer eigenen Lieferkette verpflichtet. Die Menschenrechtsrichtlinie ist auf der Unternehmenswebsite www.cancom.deim Bereich Nachhaltigkeit > Unternehmens- führung veröffentlicht.

Unterstützer des UN Global Compact

CANCOM unterstützt seit dem Dezember 2015 den Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC). CANCOM berichtet jährlich über die Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele und über die fortgesetzte Unterstützung der Ziele des UNGC. Sie finden die Fortschrittsberichte auf der Website der Vereinten Nation.

Zur Website des UN Global Compact

Für CANCOM ist die Einhaltung der Prinzipien des UNGC ein wichtiger Grundsatz für die Wahrnehmung von Verantwortung in der Lieferkette. Das Bekenntnis zu den zehn Prinzipien des UNGC ist daher Bestandteil der verpflichtenden Lieferantenauskunft, die alle Lieferanten unterschreiben, die mit CANCOM in geschäftlicher Beziehung stehen.

Sie finden die Verpflichtungserklärung für Lieferanten auf der Unternehmenswebsite im Bereich Investoren > Corporate Governance.

10

In der CANCOM Gruppe sind im Jahr 2023 keine Verletzungen von Menschenrechten bekannt geworden (Vorjahr: Keine Verlet- zungen von Menschenrechten bekannt geworden).

3.2 Vielfalt und Gleichbehandlung

CANCOM bekennt sich zu den Grundsätzen der Vielfalt, Toleranz und Gleichbehandlung. Entsprechend hat CANCOM eine klare Null-Toleranz-Haltung und duldet keine Diskriminierung. Im Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Lieferanten ebenfalls eine klare Aufforderung verankert, sich zum Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit zu bekennen. In einer Unternehmensgruppe der Größe der CANCOM Gruppe kommen Fälle von Verstößen gegen Gesetze und Richtlinien vor, die von den Verantwortlichen der CANCOM Gruppe deshalb aber weder gebilligt noch verschleiert werden.

CANCOM ruft aktiv zur Meldung von Fehlverhalten auf und steht allen Betroffenen zur Seite. Es ist in der CANCOM Gruppe im Jahr 2023 insgesamt ein Vorfall gemeldet worden, dem ein vermuteter Verstoß gegen die Anti-Diskriminierung- beziehungsweise Anti-Belästigungsgrundsätze der CANCOM Gruppe vorausging, welcher sich jedoch nicht bestätigt hat. (Vorjahr: sieben gemeldete Vorfälle). Dieser Fall wurde überprüft und ein entsprechender Abhilfeplan wurde umgesetzt (Vorjahr: Abhilfepläne in fünf Fällen).

Die Nachhaltigkeitsstrategie der strebt als Ziel für die Zusammen- setzung der ersten und zweiten Management-Ebene unterhalb des Vorstands der CANCOM SE eine Geschlechterverteilung an, die dem Geschlechterverhältnis des Gesamtkonzerns entspricht.

Angestellte der 1. Managementebene

2023

2022

unter dem Vorstand*

Männer

44

46

Frauen

12

14

Angestellte der 2. Managementebene

unter dem Vorstand*

Männer

123

101

Frauen

32

16

* Betrachtung der Führungsebenen ohne die CANCOM Austria Gruppe

Insgesamt identifizierten sich im Berichtsjahr 2023 21,4 Prozent der Mitarbeiter der ersten Management-Ebene der CANCOM Gruppe als weiblich (Vorjahr: 23,3 Prozent). In der zweiten Management-Ebene der CANCOM Gruppe betrug dieser Anteil im abgelaufenen Geschäftsjahr 20,6 Prozent (Vorjahr: 13,7 Prozent). Im Management der CANCOM Gruppe soll in den kommenden

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Cancom SE published this content on 30 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 April 2024 07:12:07 UTC.