IRW-PRESS: BetterLife Pharma : BetterLife Pharma informiert seine Aktionäre über die
geplante Übernahme von Altum

VANCOUVER, 4. Juni 2020 - BetterLife Pharma Inc. (BetterLife oder das Unternehmen) (CSE: BETR /
OTCQB: PVOTF / FRA: NPAT) freut sich, im Anschluss an seine Pressemeldung vom 25. Mai 2020 über
die weiteren Entwicklungen zu informieren. Damals gab BetterLife bekannt, dass das Unternehmen mit
den Aktionären von Altum Pharmaceuticals Inc. (Altum), die 67,12 % der in Umlauf befindlichen
Stammaktien von Altum halten, harte Lock-Up-Verträge
(Veräußerungsbeschränkungen) unterzeichnen konnte. BetterLife sicherte sich diese
Lock-Up-Verträge, weil das Unternehmen Grund zur Annahme hatte, dass die unabhängigen
Mitglieder des Boards von Altum versuchen würden, die Lizenzvereinbarung zwischen BetterLife
und Altum zu torpedieren. Gemäß der Vereinbarung sollte BetterLife die weltweiten Rechte
(außerhalb von Großchina, Japan und den ASEAN-Mitgliedsländern) an der Vermarktung
und am Verkauf von AP-003, einem potentiellen COVID-19-Therapeutikum (die Lizenzvereinbarung),
erhalten. 

BetterLife wandte sich an die Mitglieder des Boards von Altum (ohne Herrn Doroudian), um eine
sogenannte Merger of Equals-Transaktion (eine Fusion unter Gleichen) zu erörtern, bei der
BetterLife für jede Stammaktie von Altum 4,582 Stammaktien von BetterLife ausgibt. Dies
entspricht einem Wert von rund 36,1 Millionen Dollar auf Basis des geplanten Aktientausches per 25.
Mai 2020. BetterLife und die Mitglieder des Boards von Altum (ohne Herrn Doroudian) konnten sich auf
keine entsprechenden Bedingungen einigen, trotz des Umstandes, dass die mit BetterLife
unterzeichneten Lock-Up-Verträge einer rechtlichen Prüfung hinsichtlich der Übernahme
von Altum durch BetterLife standhielten und trotzdem es für die Gesellschaft von
größter Wichtigkeit ist, dass die Arbeiten zu AP-003 unverzüglich beginnen, um
bessere Einblicke in das Potenzial des Medikaments in der Behandlung von COVID-19 zu gewinnen.

BetterLife ist darüber informiert, dass die Firma Ortac Capital Corp., einer der
Aktionäre von Altum, der einen Lock-up-Vertrag mit BetterLife unterzeichnet hat, und ein
weiterer Aktionär von Altum - auf beide entfallen insgesamt rund 65,3 % der ausgegebenen und
ausstehenden Aktien von Altum - als Reaktion auf die Vorgangsweise der Direktoren von Altum (ohne
Herrn Doroudian) die Abhaltung einer Aktionärsversammlung von Altum gefordert haben, um unter
anderem die Direktoren von Altum (ohne Herrn Doroudian) ihres Amtes zu entheben und so
sicherzustellen, dass den Wünschen der überwiegenden Mehrheit der Aktionäre, die
Transaktion mit BetterLife abzuschließen, entsprochen wird.

Die geplante Transaktion zur Übernahme aller Aktien von Altum steht unter dem Vorbehalt
aller erforderlichen Genehmigung sowie den Ergebnissen der Due-Diligence-Prüfung durch
BetterLife. BetterLife hat veröffentliche wissenschaftliche Angaben und öffentlich
zugängliche Materialien zur Produktpipeline von Altum geprüft. 

Sollte Altum von BetterLife übernommen werden, würde Altum zu einer hundertprozentigen
Tochtergesellschaft von BetterLife werden und BetterLife wäre in der Lage, sämtliche
Anlagewerte von Altum einschließlich AP-003 uneingeschränkt zu verwenden und für
seine Zwecke zu nutzen (wie weiter unten im Detail beschrieben), ohne dass Altum weitere Zahlungen
von BetterLife erhält bzw. ohne dass Altum BetterLife eine Lizenz gewähren muss. Im Falle
einer Übernahme von Altum durch BetterLife wäre dementsprechend keine Lizenzvereinbarung
mehr erforderlich und weder BetterLife noch Altum hätten diesbezüglich irgendwelche
Verpflichtungen. 

Herr Robert Metcalfe, der Lead Director von BetterLife, erklärt: Ich bin sehr zufrieden,
dass sich eine so überwältigende Mehrheit der Altum-Aktionäre dafür entschieden
hat, so zu handeln, um ihre Unterstützung und ihr Engagement im Hinblick auf eine Fusion mit
BetterLife zum Ausdruck zu bringen, damit wir gemeinsam die Arbeiten an AP-003 forcieren und bessere
Einblicke in das Potenzial des Medikaments in der Behandlung von COVID-19 zugunsten der Patienten
und der Gesellschaft als Ganzes gewinnen können.


Über Altum Pharmaceuticals Inc.

Die im Jahr 2016 gegründete Firma Altum ist ein privates Unternehmen mit Firmensitz in
Vancouver (British Columbia, Kanada). Die Pipeline von Altum beinhaltet drei Produkte:

AP-003: Das aktuelle Vorzeigeprodukt von Altum, AP-003, ist eine zum Patent angemeldete, eigens
entwickelte zur Inhalation bestimmte Formulierung von Interferon 2b (IFN 2b). Im Rahmen
jüngster Studien hat sich IFN 2b als wirksam bei der Verlangsamung der viralen Replikation
erwiesen. In einer Studie, die am Freitag, den 15. Mai 2020 unter dem Titel Interferon-a2b Treatment
for COVID-19 in der Fachzeitschrift Frontiers of Immunology veröffentlicht wurde, untersuchten
die Autoren den Krankheitsverlauf in einer Kohorte von 77 Patienten mit bestätigter
COVID-19-Infektion, die zwischen 16. Januar und 20. Februar 2020 in das Union Hospital (Tongii
Medical College, Wuhan, China) eingewiesen wurden. Soweit den Autoren bekannt ist, wurde mit den in
der Studie präsentierten Ergebnissen erstmals auf eine therapeutische Wirkung von IFN- 2b in
der Behandlung der COVID-19-Erkrankung hingewiesen. Altum plant eine randomisierte, doppeltblinde,
placebo-kontrollierte Studie von AP-003 in der Behandlung von Patienten mit einer
COVID-19-Erkrankung im Frühstadium, die in Kürze beginnen soll. 

AP-001: Altums erstes Produkt AP-001 ist ein topisches Therapeutikum auf Basis von IFN 2b gegen
eine Infektion mit dem humanen Papillomavirus (HPV), das zu Gebärmutterhalskrebs führen
kann. 2017 erwarb Altum von der Firma Helix Biopharma die Plattform BiPhasix. Die
BiPhasix-Technologie ist eine neuartige Plattformtechnologie für die Verkapselung und
Verabreichung von Arzneimitteln. Der über BiPhasix verkapselte Wirkstoff IFN 2b kommt in der
Behandlung von durch HPV-Infektion ausgelösten Zervixdysplasien (Zellveränderungen am
Gebärmutterhals) zum Einsatz. AP-001 hat bereits die Phase-II-Studie durchlaufen. 

AP-002: Im April 2018 übernahm Altum die Firma Lexi Pharma Inc., ein Unternehmen, das auf
die Entwicklung von Therapeutika gegen Knochenerkrankungen spezialisiert ist. Lexis Vorzeigeprodukt
heißt AP-002 und ist ein neuartiges kleines Molekül auf Basis von Gallium für die
orale Anwendung. AP-002 wurde in den Vereinigten Staaten als Prüfpräparat zugelassen und
die Prüfung wurde in den USA im Rahmen von Phase-I/II-Studien zur Behandlung von Patienten mit
fortgeschrittenen oder refraktären soliden Tumoren im Oktober 2019 aufgenommen.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Webseite: altumpharma.com.

Vorsichtshinweis

Das Unternehmen behauptet weder ausdrücklich noch stillschweigend, dass Altums AP-003 oder
ein anderes Produkt derzeit in der Lage ist, das COVID-19 (oder SARS-2-Coronavirus) zu eliminieren,
zu heilen oder einzudämmen. Darüber hinaus werden die Sicherheit und Wirksamkeit von
Altums AP-003 derzeit untersucht, und die Marktzulassung ist noch nicht erteilt worden. 

Über BetterLife Pharma Inc.

BetterLife Pharma Inc. ist ein wissenschaftsbasiertes, innovatives medizinisches
Wellness-Unternehmen, das bestrebt ist, seinen Kunden qualitativ hochwertige Präventions- und
Selbstpflegeprodukte anzubieten. Nähere Informationen erhalten Sie unter
abetterlifepharma.com.

Kontakt:

Ahmad Doroudian, Chief Executive Officer 
E-Mail: Ahmad.Doroudian@blifepharma.com
Tel.: +1 604-221-0595-

Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen

Abgesehen von historischen Fakten handelt es sich bei den in dieser Meldung enthaltenen
Informationen um zukunftsgerichtete Aussagen. Die daraus resultierenden Risiken und Ungewissheiten
könnten bewirken, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den
zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Ergebnissen abweichen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen
basieren auf den derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements bzw. auf Informationen, die dem
Management derzeit zur Verfügung stehen. Die tatsächlichen Ergebnisse können unter
Umständen wesentlich von jenen Aussagen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum
Ausdruck gebracht wurden. Grund dafür können bestimmte Faktoren sein, wie zum Beispiel die
Unfähigkeit, die Transaktion mit Altum abzuschließen oder den Verpflichtungen im Rahmen
der Vereinbarung mit Altum nachzukommen; die Unfähigkeit von Altum, eine Versammlung seiner
Aktionäre abzuhalten; die Unfähigkeit der Aktionäre von Altum, die ihnen vorgelegten
Angelegenheiten zu genehmigen; die Unfähigkeit von Altum, die klinischen Studien überhaupt
oder erfolgreich durchzuführen; die Unfähigkeit von Altum, Patentschutz für AP-003 zu
erlangen und/oder durchzusetzen; die Unfähigkeit von Altum, von von Dritten die Exklusivrechte
zu erwerben; die Unfähigkeit des Unternehmens, die für die Umsetzung der hierin
beschriebenen Pläne erforderliche Finanzierung zu sichern; die Nichterfüllung der von der
CSE oder anderen Wertpapieraufsichtsbehörden auferlegten Anforderungen; die
Geschäftstätigkeit und das Konsumentenverhalten; der Umsatz von BetterLife-Produkten,
interne Erwartungen; der brancheninterne Wettbewerb; die Fähigkeit von BetterLife, seine
Betriebstätigkeit aufzunehmen und zu erweitern; die in Zusammenhang mit der Betriebsexpansion
für BetterLife anfallenden Kosten; die wirtschaftliche Lage der Branche; Pandemien; und die
Finanzkraft der zukünftigen Kunden und Lieferanten von BetterLife. Man sollte sich nicht auf
zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, da sie bekannte und unbekannte Risiken, Unwägbarkeiten
und andere Faktoren beinhalten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen
Ergebnisse wesentlich von den erwarteten zukünftigen Ergebnissen abweichen, die in solchen
zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Zu den Faktoren, die dazu
führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in den
zukunftsgerichteten Aussagen genannten unterscheiden, gehören unter anderem: unsere
Fähigkeit, das für Forschung, Produktentwicklung, Betrieb und Marketing erforderliche
Kapital zu akzeptablen Bedingungen oder überhaupt zu erhalten; die allgemeine Wirtschafts-,
Geschäfts- und Marktlage; unsere Fähigkeit, klinische Studien erfolgreich und rechtzeitig
abzuschließen; Verzögerungen bei der Produktentwicklung und andere Ungewissheiten im
Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Produkte; unsere Fähigkeit, Geschäftspartner und
Schlüsselpersonal zu gewinnen und zu halten; das Risiko unserer mangelnden Fähigkeit,
unsere vorgeschlagenen Produkte gewinnbringend zu vermarkten; das Risiko, dass die von uns
vorgeschlagenen klinischen Studien nicht rechtzeitig (oder überhaupt nicht) gestartet werden
oder im Falle einer Markteinführung positive Ergebnisse liefern oder dass wir keine
behördlichen Marktzulassungen für unsere Produkte erhalten; das Ausmaß
zukünftiger Verluste; das Risiko, dass wir nicht in der Lage sind, Herstellungs-, Entwicklungs-
oder Marketingkooperationen einzugehen oder zu organisieren; das Risiko der Verzögerung oder
des Ausbleibens notwendiger behördlicher Genehmigungen und letztlich der
Produkteinführung; die Abhängigkeit von Dritten für die erfolgreiche
Kommerzialisierung unserer Produkte; das Unvermögen, Produkte und Rohstoffe in ausreichender
Menge oder zu Standards zu erhalten, die für die Gesundheitsbehörden akzeptabel sind, um
klinische Studien zu beginnen und abzuschließen oder die kommerzielle Nachfrage zu
befriedigen; das Risiko der Kündigung oder Umwandlung unserer Lizenz mit Altum oder unsere
Unvermögen, unsere Rechte unter unserer Lizenz mit Altum durchzusetzen; unsere Fähigkeit,
Patentschutz zu erlangen und unsere geistigen Eigentumsrechte zu schützen;
Kommerzialisierungsbeschränkungen, die durch geistige Eigentumsrechte auferlegt werden, die im
Besitz oder unter der Kontrolle von Dritten sind; Ungewissheit in Bezug auf Haftungsrechte an
geistigem Eigentum und gegen uns geltend gemachte Haftungsansprüche; die Auswirkungen von
Konkurrenzprodukten und Preisgestaltung; und die künftige Höhe der staatlichen
Finanzierung; zusätzliche Risiken und Ungewissheiten, von denen viele außerhalb unserer
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