LEIPZIG/GLÜCKSTADT (dpa-AFX) - Ein Fährbetreiber ist mit einer Klage gegen den geplanten Bau eines neuen Elbtunnels bei Glückstadt (Kreis Steinburg) vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. "Die Klage wurde abgewiesen", sagte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag nach einer mündlichen Verhandlung in Leipzig. Der Betreiber der Elbfähre zwischen Wischhafen (Kreis Stade) und Glückstadt, die FRS Elbfähre, befürchtet, dass die Verbindung nach Fertigstellung des Tunnels im Verlauf der geplanten A20 nicht mehr wirtschaftlich wäre und eingestellt werden müsste. Ein Gutachten habe dies bestätigt, sagte ein Unternehmenssprecher. Mit der Klage sollten Schadenersatzansprüche gesichert werden. Die Entscheidung des Bundesgerichts ist unanfechtbar.

Es liegen allerdings noch weitere Klagen gegen den Weiterbau der Autobahn von Bad Segeberg bis zur Elbquerung nach Niedersachsen vor. Ursprünglich sollte am Dienstag auch über die Klagen dreier Umweltverbände verhandelt werden. Das Gericht hob den Termin hinsichtlich dieser Klagen jedoch auf. Eine Entscheidung könne auch ohne mündliche Verhandlung verkündet werden, sagte die Sprecherin.

Seit mehr als zehn Jahren endet die aus Mecklenburg-Vorpommern kommende Küstenautobahn A20 östlich von Bad Segeberg. Sie soll als sogenannte Nord-West-Umfahrung Hamburgs bis zur A26 in Niedersachsen weitergeführt werden. Bei Drochtersen im Landkreis Stade ist das Autobahnkreuz Kehdingen geplant./bsp/DP/ngu