Bundesliga verabschiedet erste einheitliche Vorgaben, um eine teilweise Rückkehr von
Stadionbesuchern in der Saison 2020/21 zu ermöglichen

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Bundesliga verabschiedet erste einheitliche Vorgaben, um eine teilweise
Rückkehr von Stadionbesuchern in der Saison 2020/21 zu ermöglichen

04.08.2020 / 16:52
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Die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga sind am heutigen Dienstag zu
einer außerordentlichen DFL-Mitgliederversammlung zusammengekommen.
Hintergrund war der Abstimmungsbedarf zu einem einheitlichen Vorgehen aller
Clubs in Zusammenhang mit einer möglichen, zunächst teilweisen Rückkehr von
Stadionbesuchern - sofern eine solche vor dem Hintergrund der Auswirkungen
und des weiteren Verlaufs der Corona-Pandemie in der Saison 2020/21
umsetzbar sein wird. Dabei wurden folgende Beschlüsse gefasst:

- Die Proficlubs werden, sofern eine Wiederzulassung von Stadionbesuchern im
entsprechenden Zeitraum möglich sein wird, bei Spielen der Bundesliga und 2.
Bundesliga bis Jahresende auf Eintrittskarten für Fans der Gastmannschaften
zunächst verzichten. Diese Entscheidung soll dazu beitragen, das bundesweite
Reiseaufkommen von Fans - teilweise in öffentlichen Verkehrsmitteln - zu
reduzieren und dadurch das potenzielle Infektionsrisiko zu verringern.

- Ebenfalls auf freiwilliger Basis planen die Clubs der Bundesliga und 2.
Bundesliga für den Fall der Wiederzulassung von Zuschauern in den Stadien,
ihre Heimspiele bis zum 31. Oktober ohne Stehplatzbesucher durchzuführen, um
die schrittweise Anpassung der spieltagsbezogenen Abläufe an gänzlich neue
Anforderungen im Zuschauerbereich zu ermöglichen und auf diesem Wege die
Kontrolle der Einhaltung von Abstands- und Hygienestandards in den Stadien
zu erleichtern.

- Sollte die Durchführung von Spielen unter Anwesenheit von Stadionbesuchern
möglich sein, verzichten die Clubs bis zum 31. Oktober darauf, bei ihren
Heimspielen Alkohol auszuschenken.

- Die Proficlubs verpflichten sich, bei ihren Spielen sicherzustellen, dass
im Fall von Infektionen die Identität und Kontaktdaten möglicher und
eventuell betroffener Stadionbesucher ermittelt werden können. Dahinter
steht die Überlegung, dass die örtlichen Gesundheitsämter nur dann
bestehende Infektionsketten früh und effektiv unterbrechen können, wenn sie
die entsprechenden Personen zügig ermitteln und kontaktieren können.

Die genaue Ausgestaltung der zunächst bis zum 31.10. bzw. 31.12.2020
vereinbarten Regelung liegt weiterhin im Verantwortungsbereich der einzelnen
Clubs, die dazu konkrete Maßnahmen in ihren standort-individuellen Konzepten
aufzunehmen haben.

Dortmund, den 04. August 2020

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH



Kontakt:
Dr. Robin Steden
Syndikusrechtsanwalt / Investor Relations


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