Baloise Crashtest zeigt Unfallfolgen von Elektro-Trendfahrzeugen

Basel, 29. Juli 2020. Seit einigen Jahren schon prägen sie das Stadtbild und erlauben einen blitzschnellen Transfer von A nach B. Die Rede ist von den beliebten E-Trottinetten. Mit zunehmender Beliebtheit wird in den städtischen Agglomerationen die "letzte Meile" damit zurückgelegt. Neben dem praktischen Nutzen verursachen diese jedoch auch Kritik über das Fahr- und Parkverhalten der Fahrer - inklusive daraus resultierende Unfälle und Konflikte. Ebenso grosser Beliebtheit erfreuen sich die praktischen "Cargo E-Bikes", mit denen grössere Lasten sowie auch Kinder bequem transportiert werden können. Doch wie sicher sind diese Transportmittel und was kann im Falle eines Unfalls passieren? Die Baloise führt diesen Test in Kooperation mit der Dynamic Test Center AG, der Verkehrspolizei Basel-Stadt und der Arbeitsgruppe für Unfallmechanik AGU durch.

"Wir werden heute gleich einiges von den E-Trottinetts und Cargo E-Bikes abverlangen. Zuerst werden wir einen Unfall zwischen einem Fussgänger und einem E-Trottinett nachstellen. In einem nächsten Unfallszenario lassen wir ein mit zwei Kindern beladenes Cargo E-Bike in ein stehendes Auto fahren", erklärt Daniel Junker, Leiter Fahrzeugexperten bei der Baloise, das Tagesprogramm. Die Baloise führt zu Präventions- und Sensibilisierungszwecken seit über 10 Jahren in Partnerschaft mit der DTC AG Fahrzeugcrashtests durch.

Das diesjährige Thema ist hochaktuell: E-Trottinette und Cargo E-Bikes - sogenannte Trendfahrzeuge - sind gerade in den Sommermonaten kaum vom Stadtbild wegzudenken. Der praktische Nutzen ist unumstritten - nicht unumstritten ist jedoch der Umgang damit im Strassenverkehr. Über die geltenden Verkehrsregeln herrscht bei den Nutzern nicht immer Klarheit. "Wir beobachten mit Besorgnis, dass sich Nutzer von Trendfahrzeugen sehr oft nicht an grundlegende Verkehrsregeln halten", so Ivan Minuz, Ressortleiter Polizei Basel-Stadt. So geschehen rund die Hälfte der Unfälle unter Alkoholeinfluss oder weil sich Nutzer nicht an die Verkehrsregeln halten. "E-Trottinetts müssen zwingend für Fahrräder vorgesehene Verkehrsflächen nutzen (wenn vorhanden: Velowege oder -streifen). Die Befahrung der Verkehrsflächen, die ausschliesslich für Fussgänger vorgesehen sind (bspw. das Trottoir), ist klar verboten", so Ivan Minuz weiter.

Der erste Crashtest zeigt es schliesslich: Das E-Trottinett fährt mit Höchstgeschwindigkeit 20 km/h in einen Fussgänger. "Der Fussgänger riskiert Verletzungen am Knie und eventuell auch Brüche an den Beinen und Hüftverletzungen. Ausserdem stossen in diesem Fall der Fussgänger und der Trottinettfahrer mit den Köpfen zusammen. Auch mit Helm besteht hier ein grosses Potenzial für Kopf- und Hirnverletzungen", analysiert Markus Muser von der Arbeitsgruppe für Unfallmechanik AGU die Unfallfolgen.

Hauptakteur bei der zweiten nachgestellten Unfallsituation ist ein Cargo E-Bike, das mit 25 km/h in ein stehendes Auto fährt. Die Cargo E-Bikes werden nicht nur zum Transport von Waren gebraucht, oft werden auch Kinder darin transportiert. So befinden sich während dieses Crashs zwei Kinderdummies in der Transportkiste. "Die Kinder prallen mit den Köpfen an das Heck des Autos. Der Erwachsene folgt ihnen. Die Gurte sind eindeutig nicht als Sicherheitsgurte konzipiert und schützen die Kinder nicht. Im Gegenteil: der gerissene Gurt gefährdet sie sogar zusätzlich. Alle drei erleiden Kopfverletzungen, wobei die Kinder am stärksten gefährdet sind", fasst Markus Muser die Unfallfolgen zusammen.

"Die Verbreitung der E-Trottinetts und Cargo E-Bikes als Trendfahrzeuge wird anhaltend für Diskussionen sorgen. Es ist von enormer Wichtigkeit, diese Entwicklung aus Sicht der Unfallprävention aktiv zu begleiten. Die Anzahl der Unfälle im Strassenverkehr darf nicht weiter ansteigen", so Sandro Caviezel von der DTC AG.

Bei den E-Trottinetten muss besonders die konsequente Befolgung der Verkehrsregeln durch die Nutzer sichergestellt werden. Dies beinhaltet vor allem auch die Trottoir-Nutzung und Alkoholfahrten. Ebenso muss das Wildparkieren geregelt werden. Immer wieder werden die E-Trottinette für motorisch oder visuell beeinträchtigte Menschen zu einer regelrechten Stolperfalle. Ausserdem ist es den Fahrzeugvermietern nahezulegen, die E-Trottinette mit Blinkanlagen auszurüsten und die Nutzer auf die geltenden Verkehrsregeln hinzuweisen.

"Bei den Cargo E-Bikes möchten wir für die Gefahr sensibilisieren, welcher im Falle eines Unfalls die Insassen der Transportkisten ausgesetzt sind. Da gilt der Appell an das rücksichtvolle Fahren an alle Verkehrsteilnehmer", so Daniel Junker von der Baloise abschliessend.

Wollen Sie einmal an einem Baloise Crashtest live mit dabei sein? Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten an: media.relations@baloise.com.

Weitere Informationen

  • Video
  • Medienmitteilung mit Film- und Fotomaterial auf www.baloise.com
  • Youtube-Kanal des Dynamic Test Centers

Kontakt

Baloise Group, Aeschengraben 21, CH-4002 Basel

Internet: www.baloise.com

E-Mail: media.relations@baloise.com / investor.relations@baloise.com

Media Relations:Tel.: +41 58 285 76 09

Investor Relations:Tel.: +41 58 285 81 81




Provider
Channel
Contact
Tensid EQS Ltd., Switzerland
www.tensid.ch


newsbox.ch
www.newsbox.ch


Provider/Channel related enquiries
marco@tensid.ch
+41 41 763 00 50