BERLIN (dpa-AFX) - Mit erfundenen Firmen hat ein selbstständiger Gebäudereiniger in Berlin mehrfach Corona-Soforthilfen beantragt und Geld kassiert. Im ersten Prozess der Hauptstadt um erschlichene Zuschüsse für Unternehmen in der Corona-Krise ist der Mann jetzt zu einem Jahr und sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem soll er eine Geldauflage von 2000 Euro zahlen. Der Angeklagte habe sich des Subventionsbetrugs in sechs Fällen schuldig bemacht, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Freitag seine Entscheidung. Er habe sich "sozialschädlich" verhalten. Allerdings seien ihm die Taten sehr leicht gemacht worden.

Laut Urteil stellte der Angeklagte bei der Investitionsbank Berlin (IBB) zwischen dem 6. und 8. April sechs unberechtigte Anträge auf Zuschüsse in Höhe von insgesamt 77 500 Euro aus dem Soforthilfeprogramm des Bundes. Er habe mit einer "besonderen kriminellen Energie" agiert und insgesamt 21 500 Euro erlangt. Als schnelle und unbürokratische Hilfen für in Not geratene Unternehmen fließen sollten, habe der Angeklagte die Situation ausgenutzt, falsche Angaben über subventionserhebliche Tatsachen gemacht und öffentliche Mittel erschlichen, so das Gericht.

Bei dem Schwindel hatte der geständige Gebäudereiniger auch fünf Gesellschaften erfunden. Im Prozess erklärte der vierfache Vater, nachdem mehrere seiner Bekannten plötzlich "die Taschen voll Geld" gehabt hätten, habe er beschlossen, "bei der Rallye mitzumachen". Sein Verteidiger erklärte, es seien ohne Kontrollen Summen ausgezahlt worden - "es war kinderleicht und hatte sich rumgesprochen". Bei den digital gestellten Anträgen seien nur ein paar Daten abgefragt worden. Sein Mandant habe nach seiner Festnahme am 24. April gestanden und das Geld zurückgezahlt. Er befand sich zehn Wochen in Untersuchungshaft.

Das Gericht stellte auf Antrag des Staatsanwalts einen der ursprünglich sieben Fälle der Anklage vorläufig ein. Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Geldauflage von 3000 Euro. Der 31-Jährige habe sich "wirklich unanständig und unsolidarisch" verhalten. Obwohl die Anklage auf Subventionsbetrug lautete, plädierte der Staatsanwalt auf einen Schuldspruch wegen Computerbetrugs. Die Täuschung sei über einen maschinellen Vorgang gelaufen, argumentierte er. Der Verteidiger hatte auf "etwa" ein Jahr Haft auf Bewährung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei der Staatsanwaltschaft haben sich inzwischen Hunderte Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts bei Soforthilfen angesammelt. Die Investitionsbank Berlin (IBB) hat indes Vorwürfe zurückgewiesen, es durch unzureichende Prüfungen Betrügern zu leicht gemacht zu haben. Bei ihr sollen bisher rund 240 000 Anträge eingegangen und an etwa 212 000 Antragsteller - Solo-Selbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen - Zuschüsse gezahlt worden sein. Im ersten Berliner Strafprozess um Betrug bei Corona-Hilfen kam das Gericht zu dem Schluss, dass es am Anfang "keine durchgreifenden Kontrollen" gegeben habe.

Die AfD-Abgeordnete Kristin Brinker kritisierte anlässlich des Urteils Senat und IBB: "Dies ist eine Politik und Praxis zulasten der Steuerzahler und letztlich auch der ehrlichen Antragsteller in Berlin. Denn andere Bundesländer waren in der Lage, Soforthilfen zügig und mit Plausibilitätsprüfung auszuzahlen", hieß es in einer Mitteilung der Fraktion im Abgeordnetenhaus./fab/DP/eas