Geberit: Keine persönliche Teilnahme an der Generalversammlung
Am 18. März 2020 um 18:01 Uhr
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Rapperswil-Jona (awp) - Die Geberit-Aktionäre dürfen nicht persönlich an der ordentlichen Generalversammlung am 1. April teilnehmen. Aufgrund der Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung des Coronavirus hat der Verwaltungsrat entschieden, dass die Aktionärinnen und Aktionäre ihre Rechte an der Generalversammlung ausschliesslich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können, wie es am Mittwoch heisst.
Diese Massnahme ermögliche es, die Generalversammlung trotz der aktuellen Situation wie geplant durchzuführen. Aktionäre, die während der Generalversammlung eine Frage stellen möchten, können dies im Voraus per E-Mail tun.
Das Unternehmen Geberit AG ist der weltweite Marktführer für Konzipierung, Herstellung und Vertrieb von Sanitäranlagen für die Bereiche Bauwesen und Gebäudesanierung. Der Umsatz ist wie folgt auf die verschiedenen Produktfamilien verteilt:
- Sanitär-Systeme (38,3%): komplette Sanitärinstallationsanlagen (Duschen, Badewannen, WCs, Bidets, Waschbecken, Urinierbecken, usw.), Füllventile, Betätigungsplatten, Spülkästen, Siphons, usw.;
- Sanitärkeramik -Produkte (31,2%);
- Kanalisationssysteme (30,5%): Systeme und Leitungen aus rostfreiem Stahl, Carbonstahl und Kupfer zur Wasserdrainage von Gebäuden und Dächern, zur Verteilung von Wasser und Gas, usw.
Ende 2021 verfügte die Unternehmensgruppe über 26 Produktionsstandorte auf der ganzen Welt.
Geographisch gesehen verteilt sich der Umsatz wie folgt: Schweiz (9,5%), Deutschland (31,3%), Osteuropa (10,1%), Nordische Länder (9,6%), Benelux (8,4%), Italien (6,8%), Österreich (6,2%), Frankreich (5,4%), Vereinigtes Königreich und Irland (3,1%), Iberische Halbinsel (0,8%) und sonstige (8,8%).