Linz, am 09.03.2020 (17:40 CET) - Von den Aktionärinnen UniCredit Bank Austria AG (FN 150714p) und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (FN 230033i) ist heute (09.03.2020) eine Klage auf Anfechtung von Beschlüssen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 04.02.2020 gemäß §§ 195 ff AktG bei der Emittentin eingelangt.

Angefochten werden (i) die ablehnende Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung, (ii) die ablehnende Beschlussfassung über den Antrag auf Beendigung des Schiedsverfahrens zwischen der G3B und der Emittentin sowie auf Unterlassung von Durchführungshandlungen auf Grundlage eines Schiedsspruches in diesem Schiedsverfahren und (iii) die Beschlussfassung über die Herabsetzung der Gesamtzahl der Kapitalvertreter des Aufsichtsrats von bisher 11 auf 10 Mitglieder mit dem Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

Die Klägerinnen begehren weiters die Feststellung positiver Beschlussfassungen über (iv) die Durchführung der Sonderprüfung und (v) den Antrag auf Beendigung des Schiedsverfahrens zwischen der G3B und der Emittentin sowie auf Unterlassung von Durchführungshandlungen auf Grundlage eines Schiedsspruches in diesem Schiedsverfahren. Nach Auffassung des Vorstandes der Emittentin ist die Klage unberechtigt.

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