BGH urteilt zur Haftung für Kundenbewertungen auf Amazon
Am 20. Februar 2020 um 05:50 Uhr
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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (9.00 Uhr) ein Urteil zu Produktbewertungen von Kunden im Internet. Die Frage ist, ob ein Verkäufer auf der Handelsplattform Amazon für irreführende Kommentierungen seines Angebots haftet. Mehrere Käufer eines Muskel-Tapes hatten geschrieben, es helfe schnell gegen Schmerzen. So eine Wirkung ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen.
Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hatte den Händler schon vor längerem darauf verpflichtet, mit dieser Behauptung nicht mehr zu werben. Durch die Bewertungen auf Amazon sieht der Verband die abgegebene Unterlassungserklärung verletzt. Die Klage des VSW zielt auf die Zahlung von Abmahnkosten und einer Vertragsstrafe. In den Vorinstanzen hatte der Verband damit keinen Erfolg. In Karlsruhe wurde der Fall Mitte November verhandelt. (Az. I ZR 193/18)/sem/DP/fba
Amazon.com, Inc. ist einer der Weltmarktführer im Online-Vertrieb von Produkten an die breite Öffentlichkeit. Der Konzern betreibt auch einen Marktplatz, auf dem Privatpersonen und Vertriebsunternehmen ihre Kauf- und Verkaufstransaktionen für Waren und Dienstleistungen abwickeln können. Die Tätigkeit ist auf drei Produkt- und Dienstleistungsfamilien ausgerichtet: - Elektronik- und Computerprodukte: Spielzeug, Kameras, Computer, Laptops und Peripheriegeräte, Fernsehgeräte, Stereoanlagen, Lesegeräte, drahtlose Kommunikationsprodukte usw. Amazon.com bietet auch Küchen- und Gartengeräte, Kleidung, Schönheitsprodukte, etc. an; - Kulturprodukte: Bücher, Musikprodukte, Videospiele und DVDs; - Sonstiges: vor allem Internetschnittstellen und Anwendungsentwicklungsdienste. Der Nettoumsatz teilt sich nach Einnahmequellen in den Verkauf von Dienstleistungen (55,5%) und den Verkauf von Produkten (44,5%) auf. Der Nettoumsatz verteilt sich geografisch wie folgt: Vereinigte Staaten (68,8%), Deutschland (6,5%), Großbritannien (5,9%), Japan (4,5%) und Sonstige (14,3%).