KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (9.00 Uhr) ein Urteil zu Produktbewertungen von Kunden im Internet. Die Frage ist, ob ein Verkäufer auf der Handelsplattform Amazon für irreführende Kommentierungen seines Angebots haftet. Mehrere Käufer eines Muskel-Tapes hatten geschrieben, es helfe schnell gegen Schmerzen. So eine Wirkung ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen.

Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hatte den Händler schon vor längerem darauf verpflichtet, mit dieser Behauptung nicht mehr zu werben. Durch die Bewertungen auf Amazon sieht der Verband die abgegebene Unterlassungserklärung verletzt. Die Klage des VSW zielt auf die Zahlung von Abmahnkosten und einer Vertragsstrafe. In den Vorinstanzen hatte der Verband damit keinen Erfolg. In Karlsruhe wurde der Fall Mitte November verhandelt. (Az. I ZR 193/18)/sem/DP/fba