Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) schlägt zum 1. Januar 2021 eine Senkung auf 0,5 von 0,9 Prozent vor, wie sie am Dienstag in Köln mitteilte. "Derzeit gibt es keine Anzeichen, dass sich das zum Teil negative Zinsniveau der vergangenen Monate in näherer Zukunft spürbar verbessern wird", begründete der Vorsitzende der Vereinigung der gut 5000 Versicherungsmathematiker, Guido Bader, den Vorschlag. Festgelegt wird der Garantiezins - der offiziell Höchstrechnungszins heißt - vom Bundesfinanzministerium in einer Verordnung. Es orientiert sich aber in der Regel an den Vorgaben der Aktuare und der Finanzaufsicht BaFin.

Bei der jüngsten Senkung des Garantiezinses zum 1. Januar 2017 war das Ministerium allerdings erstmals dem Vorschlag der Aktuare nicht gefolgt. Sie hatten nur eine Senkung auf 1,0 von 1,25 Prozent gefordert, und zwar erst ab 2018. Der Garantiezins ist die maximale Verzinsung, die ein Lebensversicherer Kunden über die gesamte Laufzeit neuer Verträge versprechen darf. Die darüber hinausgehende Überschussbeteiligung wird jedes Jahr für jedes Unternehmen neu festgelegt. Für bestehende Verträge, für die die Versicherer zum Teil noch Garantien über vier Prozent ausgesprochen hatten, ändert sich nichts. Aber auch die Überschussbeteiligung bröckelt: Der unangefochtene Marktführer Allianz Leben hat die laufende Verzinsung für 2020 auf 2,5 von 2,8 Prozent gesenkt, Experten erwarten im Durchschnitt der Branche rund 2,3 (2019; 2,46) Prozent.

Der Garantiezins hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung verloren. Denn immer mehr Lebensversicherer bieten Produkte ohne langfristige Zinsgarantien an, weil die Garantieprodukte zu viel Kapital verschlingen und für die Kunden weniger abwerfen. Nach Schätzungen der Aktuare bietet nur noch ein Drittel der knapp 90 Versicherer in Deutschland Policen mit Garantiezins an. Dieser spielt allerdings auch für viele Produkte mit weicheren Zusagen eine Rolle.

Bisher hatte die DAV den Höchstrechnungszins an den Renditen von sicheren Staatsanleihen mit einem "AAA"-Rating ausgerichtet. Das sei nicht mehr praktikabel, erklärte Bader, im Hauptberuf Vorstand der Stuttgarter Lebensversicherung. Nun ermittelten die Aktuare den Garantiezins aus den erwarteten Renditen des typischen Anlageportfolios eines Lebensversicherers, das im Wesentlichen aus festverzinslichen Papieren mit einem kleinen Teil Aktien und Immobilien besteht. Darauf sei ein Sicherheits-Abschlag von 40 Prozent gebildet worden, erläuterte Bader.