12.08.2019 / 17:54 CET/CEST

Die NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA (ISIN: DE000A12UP37) war seit 2010 Dienstleister des DLZ-IT des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Aufgrund von Differenzen im Rahmen des von NorCom betreuten Projektes hat das BMVBS Anfang des Jahres 2013 die Zusammenarbeit gestoppt (siehe Ad-hoc Meldung vom 20.09.2013) und NorCom auf die Zahlung von 3,4 Mio. € verklagt. NorCom hat daraufhin Widerklage erhoben und eine Forderung in Höhe von 1,4 Mio. € an das BMVBS gerichtet.

Zu dieser Rechtssache ist der NorCom heute das Urteil durch das Landgericht München zugegangen: Die Klage des BMVBS wird abgewiesen, der Widerklage von NorCom stattgegeben.

NorCom hatte für eine mögliche Gewährleistungsverpflichtung eine Rückstellung in Höhe von 1,8 Mio. € gebildet.

Sollte die Gegenseite Revision oder Berufung einlegen, wird NorCom nach Würdigung der Schriftsätze eine erneute Rückstellung bilden.

NorCom Information Technology AG veröffentlichte diesen Inhalt am 12 August 2019 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 12 August 2019 16:19:02 UTC.

Originaldokumenthttps://www.norcom.de/190812endurteil

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