BERLIN (dpa-AFX) - Zur Entlastung bei den Energiekosten wird Gas- und Fernwärmekunden ab dem 1. Dezember einen Monat lang der Abschlag erlassen. Sie sind dann nicht verpflichtet, Abschläge zu zahlen. Dennoch gezahlte Beträge müssen Energielieferanten in der nächsten Rechnung verrechnen. Anspruch auf Soforthilfe haben vor allem Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Sozial-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen.

Der Zuschuss gilt auch für Mietwohnungen. Die Entlastung muss dann mit der nächsten jährlichen Nebenkostenabrechnung an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden.

Wie hoch der Entlastungsbetrag für Gaskunden am Ende genau ist, wird nach Angaben der Verbraucherzentrale in einem zweiten Schritt über die Jahresabrechnung ermittelt. Die Entlastung entspreche dem im Dezember gültigen Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 angenommen hatte. Zudem werde ein Zwölftel des Jahresgrundpreises erlassen.

Die Dezember-Soforthilfen sollen automatisch beim Kunden landen. Die Versorger errechneten die Entlastungen nach den gesetzlichen Vorgaben und gäben sie an ihre Kunden weiter, sagt der Stadtwerkeverband VKU. Die dafür notwendigen Finanzmittel beantrage ebenfalls der Versorger./tob/DP/nas