BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Staaten haben ein schriftliches Verfahren gestartet, um Hacker aus Russland und China mit Sanktionen zu belegen. Wie eine Sprecherin des Rates der Mitgliedstaaten am Freitag bestätigte, soll das Verfahren noch in diesem Monat abgeschlossen werden. Für die betroffenen Hacker soll dann EU-weit ein Einreiseverbot gelten. Zudem könnte die Europäische Union Vermögenswerte einfrieren. Es ist das erste Mal, dass ein 2019 beschlossenes EU-Cybersanktionsregime zur Anwendung kommt.

Auf der Liste der betroffenen Personen stehen nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Spiegel" vier russische Agenten, denen die EU einen versuchten Cyberangriff gegen die Organisation für das Verbot von Chemiewaffen in Den Haag vorwirft. Zudem sind das Hauptzentrum für Spezialtechnologien des russischen Militärgeheimdiensts GRU gelistet sowie zwei mutmaßliche Mitglieder der chinesischen Hackergruppe APT10, die bei einer Operation mit dem Namen "Cloud Hopper" IT-Dienstleister in aller Welt angegriffen haben sollen.

Die Vorbereitungen für Sanktionen gegen den Hacker, der für einen massiven Hacker-Angriffs auf den Bundestag vor fünf Jahren verantwortlich gemacht wird, laufen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hingegen noch. Sie sollen möglichst in den kommenden Wochen abgeschlossen werden. Aus EU-Kreisen hieß es, auch gegen ihn sei die Beweislage ausreichend.

Bei dem Hacker handelt es sich um einen Mitarbeiter des russischen Militärgeheimdienstes GRU mit dem Namen Dmitrij Badin. Der Generalbundesanwalt hatte am 5. Mai einen Haftbefehl gegen den Mann ausgestellt. Er gilt als "dringend verdächtig, als Mitglied der Gruppe APT28 für den Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag im April/Mai 2015 verantwortlich zu sein"./aha/DP/eas