Phase der ewigen Rente bewertungstechnisch 
    durch einen Wachstumsabschlag im 
    Kapitalisierungszinssatz berücksichtigt. 
 
    Im Hinblick auf die Wachstumschancen sowie 
    die mögliche Entwicklung des Marktes auf 
    Basis der zum Ende der Detailplanungsphase 
    gegebenen Kapitalausstattung und 
    Unternehmenssubstanz der MSH-Gruppe wurde 
    ein jährliches Wachstum der finanziellen 
    Überschüsse und damit einen 
    Wachstumsabschlag von 0,5 % für angemessen 
    gehalten. 
 
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass es sich 
    bei der nachhaltigen Wachstumsrate um 
    Ergebniswachstum (anstelle von 
    Umsatzwachstum) handelt. Bei einer 
    (branchenspezifischen) Teuerungsrate würde 
    grundsätzlich eine volle 
    Überwälzbarkeit von Kostensteigerungen 
    auf die Kunden angenommen. Empirische 
    Untersuchungen zeigen jedoch, dass die 
    Überwälzbarkeit deutlich geringer 
    ausfällt. Aufgrund des hohen Wettbewerbs und 
    des technologischen Fortschritts, gepaart 
    mit preissensiblen Kunden, wurde für die MSH 
    ein Wachstumsabschlag von 0,5 % für 
    vertretbar gehalten. 
(8) Fremdkapitalkosten und Ableitung des WACC 
 
    Die Fremdkapitalkosten vor Steuern wurden 
    zunächst auf Ebene der einzelnen Länder 
    unter Berücksichtigung eines risikofreien 
    Zinssatzes von -0,1 % zuzüglich eines 
    risikoadjustierten Spreads auf Basis der für 
    die CECONOMY verfügbaren Ratings von BBB- 
    und BB+ zum Bewertungsstichtag von 1,91 % 
    ermittelt. Hierzu wurde ein etwaig 
    bestehendes Inflationsdifferenzial zwischen 
    Nicht-EUR-Ländern und EUR-Ländern addiert. 
    Die sich so ergebenden Fremdkapitalkosten 
    der einzelnen Länder wurden mit Hilfe der 
    für das Jahr 2022/23 geplanten EBITDAs 
    gewichtet und so der Zinssatz von 1,81 % 
    abgeleitet. 
 
    Die steuerliche Abzugsfähigkeit der 
    Fremdkapitalzinsen (sog. Tax Shield) wird in 
    den Fremdkapitalkosten nach Steuern 
    berücksichtigt. Als Steuerquote wurde der 
    durchschnittliche nominale Steuersatz der 
    Gesellschaft gemäß Geschäftsbericht 
    2019/20 von 30,53 % herangezogen. 
 
    Die in der Gewichtung der Kapitalkosten 
    berücksichtigte Kapitalstruktur entspricht 
    der Kapitalstruktur der MSH zum 30. 
    September 2020. 
cc) Marktwert des Eigenkapitals der MSH nach IDW 
    S1 
 
    Auf Basis der zu diskontierenden Free 
    Cashflows der MSH, einem konstanten Ansatz 
    des Kapitalisierungszinssatzes und einer 
    nachhaltigen Wachstumsrate von 0,5 % beträgt 
    der Gesamtunternehmenswert der MSH zum 30. 
    September 2020 vor Sonderwerten EUR 6.343,8 
    Millionen. 
 
    Gemäß Ziffer 6.1 der 
    Grundsatzvereinbarung hat die Gesellschaft 
    ein quotales Bezugsrecht hinsichtlich des 
    maximal ausschüttungsfähigen Gewinns der MSH 
    für das Geschäftsjahr 2019/20 von EUR 60 
    Millionen. Die Convergenta wird ihren 
    Gewinnanteil an die Gesellschaft abtreten. 
    Dies wurde durch Abzug vom 
    Gesamtunternehmenswert der MSH zum 30. 
    September 2020 berücksichtigt. Der Wert der 
    Gesellschaft steigt entsprechend 
    (Verringerung der 
    Nettofinanzverbindlichkeiten). 
 
    Die MSH hält eine 15 %-ige Beteiligung an 
    der M.video. Der Anteil an der M.video wird 
    erfolgsneutral zum Börsenkurs in der Bilanz 
    der MSH angesetzt. Die Erträge aus der 
    Beteiligung an der M.video sind in der der 
    Bewertung zugrundeliegenden Planung nicht 
    enthalten. Der Wert der Beteiligung der MSH 
    an der M.video wurde deshalb als Sonderwert 
    berücksichtigt, der auf dem Börsenwert der 
    von der MSH gehaltenen Anteile zum 21. 
    Dezember 2020 basiert. Dafür wurde ein 
    3M-VWAP heranzogen. Unter Anwendung des 
    Umrechnungskurses RUB/EUR zum 21. Dezember 
    2020 von 0,01110 ergibt sich ein Sonderwert 
    in Höhe von EUR 203,6 Millionen. 
 
    Die MSH hält darüber hinaus eine 25 %-ige 
    Beteiligung an der PMG. Analog der M.video 
    sind die Erträge aus dem Joint Venture in 
    der Planungsrechnung nicht berücksichtigt. 
    Der Wert der Beteiligung wird als Sonderwert 
    in Höhe des nach der Equity-Methode 
    bilanzierten Beteiligungsbuchwerts nach IFRS 
    von EUR 25,8 Millionen einbezogen. 
 
    Im Ergebnis ergibt sich zum 30. September 
    2020 ein Marktwert des Eigenkapitals von EUR 
    4.054,1 Millionen. Nach Aufzinsung dieses 
    Werts mit den Eigenkapitalkosten ergibt sich 
    zum 17. Februar 2021 ein Wert der MSH von 
    EUR 4.210,8 Millionen. 
 
    Danach beträgt der Marktwert der 
    Einzubringenden Geschäftsanteile zum 17. 
    Februar 2021 EUR 910,4 Millionen. 
dd) Wertzufluss an die Gesellschaft durch Erwerb 
    der Einzubringenden Geschäftsanteile unter 
    Berücksichtigung von Synergien 
 
    Der Vorstand erwartet aus der Transaktion 
    erhebliche steuerliche und operative 
    Synergien. Nach Abschluss der Transaktion 
    wird es möglich sein, Holdingkosten auf 
    Ebene der Gesellschaft sowie dort bestehende 
    Verlustvorträge mit den positiven 
    Ergebnissen der MSH zu verrechnen und 
    darüber hinaus in geringem Umfang 
    Doppelstrukturen auf Ebene der Holdings 
    sowie direkt im Zusammenhang mit der 
    Gesellschaftersituation vor der Transaktion 
    stehende Sachkosten abzubauen. Der Vorstand 
    geht bei der Ableitung des Wertzuflusses in 
    die Gesellschaft aus der Transaktion von 
    einem Barwert der Mindestsynergien von EUR 
    444 Millionen aus, die auf bereits sehr 
    genau quantifizierten Einsparpotenzialen mit 
    einer hohen Realisierungswahrscheinlichkeit 
    beruhen. Neben Holdingkosteneinsparungen, 
    die sich diskontiert auf EUR 63 Millionen 
    belaufen, veranschlagt der Vorstand 
    Steuersynergien mit einem Barwert von 
    mindestens EUR 381 Millionen. 
 
    Unter Berücksichtigung des Barwerts der 
    Mindestsynergien von EUR 444,0 Millionen 
    ergibt sich aus der Transaktion ein 
    Wertzufluss in die Gesellschaft von EUR 
    1.354,4 Millionen. 
 
    Der Großteil des heute bereits 
    quantifizierten Wertpotenzials resultiert 
    aus den bei der Gesellschaft bestehenden 
    körperschaft- und gewerbesteuerlichen 
    Verlustvorträgen, die sich auf insgesamt EUR 
    2,4 Milliarden belaufen (zu ungefähr 
    gleichen Teilen aus Körperschaft- und 
    Gewerbesteuer bestehend), und ohne die 
    Transaktion nicht genutzt werden können. Die 
    bestehenden steuerlichen Verlustvorträge 
    können, die entsprechende Beschlussfassung 
    der Hauptversammlung vorausgesetzt, mit den 
    zukünftigen Ergebnissen (zu versteuerndem 
    Einkommen) der MSH steuermindernd verrechnet 
    werden. Bei einem Konzernsteuersatz der 
    Gesellschaft von rund 30,5 % (15,8 % KSt und 
    14,7 % GewSt) beliefen sich die zukünftigen 
    Steuerersparnisse, die aus der Verrechnung 
    der zukünftigen MSH-Ergebnisse mit den 
    vorgenannten steuerlichen Verlustvorträgen 
    resultieren, überschlägig unter 
    Vernachlässigung von Abzinsungseffekten 
    (nominal) auf rund EUR 360 Millionen. 
 
    Neben den Synergien aus der Verrechnung der 
    steuerlichen Verlustvorträge resultieren 
    auch daraus steuerliche Vorteile, dass die 
    Holdingkosten der Gesellschaft ebenfalls mit 
    den zukünftigen Gewinnen der MSH verrechnet 
    werden können, und zwar nachhaltig, solange 
    die MSH positive Ergebnisse erwirtschaftet. 
    Verringert werden die steuerlichen Vorteile 
    der Holdingkostenverrechnung durch die 
    Holdingkosteneinsparungen, die nach der 
    Transaktion realisiert werden können. 
 
    Bei einfacher Betrachtung resultieren aus 
    den geplanten Holdingkosten und 
    Holdingkostenersparnissen der Gesellschaft 
    jährlich steuerlich verrechenbare 
    Holdingkosten von rund EUR 27 Millionen, die 
    zu einer jährlichen Steuerersparnis von rund 
    EUR 8 Millionen führen. Bei unterstellter 
    zehnjähriger Verrechnung der Kosten mit 
    zukünftigen Gewinnen der MSH würde daraus 
    unter Vernachlässigung von 
    Abzinsungseffekten (nominal) ein 
    steuerlicher Vorteil von rund EUR 80 
    Millionen resultieren. 
 
    Neben den rein steuerlichen Synergien 
    resultieren aus den 
    Holdingkostenersparnissen von jährlich rund 
    EUR 4 Millionen entsprechende 
    Ergebnisverbesserungen (vor Steuern) bei der 
    Gesellschaft, die einen Barwert von rund EUR 
    63 Millionen haben. Diese Ersparnisse 
    resultieren nach Ansicht des Vorstands u.a. 
    aus der Hebung von Effizienzen auf 
    Management-Ebene und Beseitigung von 
    kongruenten Tätigkeiten (Abbau von 
    Doppelfunktionen), der weiteren 
    Verschlankung der Holdingstrukturen sowie 
    der Reduzierung sonstiger nicht 
    personalbezogener Kosten, z.B. von 
    Rechtsberatungskosten für 
    Gesellschafterstreitigkeiten und Kosten für 
    Gesellschafterversammlungen und 
    Beiratssitzungen. 
 
    In Summe zeigen die vorstehenden 
    Überlegungen, dass der vom Vorstand 
    veranschlagte Betrag der Mindestsynergien 
    von EUR 444 Millionen übertroffen werden 
    könnte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass 
    sonstige operative Synergien aus der 
    Transaktion (die aus der weiteren 
    zukünftigen Verschlankung von Prozess- und 
    Entscheidungswegen resultieren können) 
    derzeit noch nicht quantifiziert sind und 
    deshalb in der Bewertung keine 
    Berücksichtigung finden können. 
ee) Plausibilisierung des Unternehmenswertes der 
    MSH anhand von Multiplikatoren 
    (Zusammenfassung) 
 
    Werden die Börsen- bzw. 
    Tradingmultiplikatoren von 
    Vergleichsunternehmen auf das für die MSH 

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January 07, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)