Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen 
oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. 
In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums mit Ausnahme von Deutschland ist diese Bekanntmachung nur an 
Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung EU 2017/1129 in ihrer 
jeweils gültigen Fassung sind. Diese Bekanntmachung richtet sich nur an Personen im Vereinigten Königreich, wenn § 21 
Absatz 1 des Financial Services and Markets Act 2000 keine Anwendung findet. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen 
Informationen stellen weder eine Angebotsunterlage noch ein Angebot von Wertpapieren an die Allgemeinheit im 
Vereinigten Königreich dar, auf die § 85 des Financial Services and Markets Act 2000 Anwendung findet, und ist weder 
eine Empfehlung an irgendeine Person für die Zeichnung oder den Kauf von Wertpapieren noch darf es als eine solche 
Empfehlung verstanden werden. Im Vereinigten Königreich werden diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen 
nur übermittelt an Personen, die qualifizierte Anleger im Sinne des Artikels 2 der Prospektverordnung EU 2017/1129 sind 
in der jeweils gültigen Fassung, da sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts 
des Vereinigten Königreichs ist, und die zudem (i) Personen sind, die Berufserfahrung mit Investitionen im Sinne von 
Artikel 19 Absatz 5 der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen 
Fassung) (die "Order") haben, oder (ii) Personen sind im Sinne von Artikel 43 der Order oder (iii) "high net worth 
companies", "unincorporated associations" und andere Körperschaften sind, die von Artikel 49 Absatz 2 lit. (a) bis (d) 
der Order erfasst sind (nachfolgend werden die vorgenannten Personen als "Relevante Personen" bezeichnet). Jede 
Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen 
beziehen, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit ihnen durchgeführt, und jede Person, die keine 
Relevante Person ist, darf nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts tätig werden oder auf diese 
vertrauen. Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen dürfen ohne vorherige Zustimmung der Cherry AG 
weder ganz noch teilweise veröffentlicht, vervielfältigt, verteilt oder in sonstiger Weise Dritten zur Verfügung 
gestellt werden. 
WERBUNG 
Diese Bekanntmachung ist eine Werbung im Sinne der Prospektverordnung EU 2017/1129 und der zugrundeliegenden 
Rechtsvorschriften. Es handelt sich nicht um einen Prospekt. Das öffentliche Angebot und die Zulassung der Aktien der 
Cherry AG zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse ist an die Veröffentlichung eines Prospekts gebunden. 
Der Prospekt wird voraussichtlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gemäß den 
Bestimmungen der Prospektverordnung gebilligt. Die Billigung des Prospekts durch die BaFin sollte jedoch nicht als 
Befürwortung der Aktien der Cherry AG verstanden werden. Anleger sollten Aktien ausschließlich auf der Grundlage des 
die Aktien betreffenden Prospekts erwerben und den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die 
mit der Entscheidung zur Anlage in die Aktien verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. 
Exemplare des Prospekts sind nach Billigung durch die BaFin kostenlos erhältlich bei der Cherry AG, Einsteinstraße 174, 
81677 München, Deutschland, oder auf der Website der Cherry AG (https://www.cherry.de/ueber-cherry/neuer-bereich/ 
details-zum-ipo/ipo-info-detailseite/prospekt.html). 
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN 
Diese Bekanntmachung enthält Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle 
Leistungen sowie auf künftige Cherry AG betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete 
Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie "erwarten", "wollen", "antizipieren", 
"beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben", "einschätzen", "werden" und "vorhersagen" oder an ähnlichen 
Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. 
Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Managements der Cherry AG und 
unterliegen einer Vielzahl von Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des 
Einflussbereichs der Cherry AG liegen. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren 
oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen, einschließlich künftiger Ereignisse, nicht oder 
später eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und 
Erfolge von Cherry (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich 
oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Die Cherry AG übernimmt keine Verpflichtung und 
beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten 
Entwicklung zu korrigieren. 
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2021-06-15 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group 
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Cherry AG 
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E-Mail:       bernd.wagner@cherry.de 
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1207882 2021-06-15


 
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June 15, 2021 02:00 ET (06:00 GMT)