DGAP-Media / 2021-10-05 / 14:29 Das OLG München hat einen Arrestantrag gegen M. Braun eines geschädigten Anlegers bestätigt. Damit können Vermögenswerte für den Anleger sofort gesichert werden

Die Rechtsanwaltskanzlei Leipold hat erneut in einem Arrestverfahren gegen Dr. Markus Braun (Ex Vorstand Wirecard AG) die Ansprüche erfolgreich durchsetzen können. Das Landgericht München I hatte den Arrestantrag zunächst abgewiesen, mit der Begründung es würde kein hinreichender Arrestgrund für einen Arrest bestehen.

Das OLG München hat nunmehr durch Urteil am 27.09.2021 unter dem Az.: 3 U 4456/21 den Arrest erlassen. Somit konnte unmittelbar danach die Vollstreckung in die zahlreichen Vermögenswerte von Herrn Dr. Braun beginnen.

Die Kosten des Verfahrens, welches keine weitere Instanz ermöglicht, wurden Herrn Dr. Braun auferlegt. Hinter Herrn Dr. Braun steht derzeit eine Versicherung die die Kosten für die Kläger erstattet.

Hintergrund dieser Arreste ist der Niedergang der Wirecard AG im Juni 2020, welches bis heute der größte Skandal im DAX sein dürfte. Die Rechtsanwaltskanzlei Leipold hat zwischenzeitlich ca. 400 Arreste gegen Herrn Dr. Braun und die MB Beteiligungsgesellschaft mbH beantragt und für die Antragsteller Vermögenswerte in Millionenhöhe sichern können.

Erst Mitte September 2021 hat das OLG München zu Gunsten von Anlegern die ebenfalls durch die Rechtsanwaltskanzlei Leipold vertreten werden, entschieden dass eine Vollstreckung neben den Arresten der Staatsanwaltschaft möglich ist. (siehe Pressemitteilung vom 24.09.2021)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Leipold ist seit 2003 auf die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Anleger spezialisiert. Die Kanzlei hat Standorte in Hamburg und in Bayern.

Betroffene Anleger können jederzeit eine kostenlose Ersteinschätzung ihres Falls erhalten. Ende der Pressemitteilung

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Emittent/Herausgeber: Leipold Rechtsanwaltskanzlei Schlagwort(e): Recht

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1238415 2021-10-05

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October 05, 2021 08:29 ET (12:29 GMT)